Nichtbewilligter Besuch im Zentrum für Asylsuchende Solothurn
04.11.2004 - Solothurn - Das Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit des Kantons Solothurn hat mit grossem Erstaunen aus den Medien erfahren, dass die Interessengemeinschaft gegen Rassisimus, IGA Solothurn zusammen mit rund 30 Personen, welche sich illegal in der Schweiz aufhalten, sowie mit Medienleuten dem Zentrum für Asylsuchende an der Weissensteinstrasse am Dienstagabend einen unerlaubten Besuch abgestattet haben. Weder die Caritas Schweiz als zentrenführende Organisation noch der Kanton, als Verantwortlicher wurden vorgängig um eine entsprechende Bewilligung ersucht.
Sowohl Caritas Schweiz als auch der Kanton Solothurn mussten am Mittwochmorgen aus den Medien erfahren, dass die IGA Solothurn dem kantonseigenen Zentrum für Asylsuchende an der Weissensteinstrasse ohne Bewilligung "einen Besuch abgestattet" und eine Begehung vorgenommen hat. Mit dabei waren gemäss Medienberichten ca. 30 ehemalige Asylsuchende mit rechtskräftigem Nichteintretensentscheid (NEE).
Rein sachlich setzt der Kanton Solothurn den politischen Entscheid von Bundesrat, National- und Ständerat um. Seit 1. April 2004 erhalten Personen mit einem rechtskräftigen NEE keine Unterstützungsleistungen mehr. Nothilfe kann ihnen im Rahmen des Regierungsratsbeschlusses vom 18. Mai 2004 ausgerichtet werden. Gemäss diesen Richtlinien leistet der Kanton die von der Bundesverfassung vorgeschriebene Nothilfe. Personen mit Nichteintretensentscheid sind illegal in der Schweiz und hatten genügend Zeit die Schweiz zu verlassen. Sie haben zudem eine Mitwirkungspflicht und die Verantwortung alles zu tun um ihre Notlage zu verbessern. Von den gebotenen Rückkehrhilfen wurde seit 1. April 2004 nur spärlich Gebrauch gemacht. Leider wollen auch sehr wenige Abgewiesene mitwirken, ihre Identität zu klären und Ausreisepapiere zu beschaffen. Personen, welche aber ohne jegliche Mitwirkung systematisch Nothilfe einfordern, handeln rechtsmissbräuchlich.
Es kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, trotz Verweigerung der Mitwirkung bei der Papierbeschaffung unbeschränkt Nothilfe zu gewähren. Ebensowenig sind für illegal anwesende Personen spezielle Strukturen aufzubauen. Als problematisch erweisen sich auch die von der IGA Rasicme abgegebenen privaten "Schutzausweise", welche den Anschein eines amtlichen Papieres erwecken könnten und damit den betroffenen Personen vorgaukeln, sie könnten weiterhin in der Schweiz verbleiben.
Das Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit ist weiterhin bereit, Einsicht in alle Strukturen seiner Arbeit, insbesondere auch in den Bereichen Asyl und illegal anwesender Personen zu geben. Aktionen von Organisationen, welche ohne Bewilligung in kantonal verwalteten Institutionen stattfinden werden aber nicht mehr geduldet.