KANTONSRAT: Neuer Finanzausgleich des Bundes: Fiko wird aktiv

21.10.2004 - Solothurn – Die kantonsrätliche Finanzkommission (Fiko) will die Abstimmung über die Neugestaltung des Finanzausgleichs des Bundes nicht dem Zufall überlassen. Sie will sich aktiv mit einer Abstimmungskampagne für den NFA einsetzen und beantragt dem Kantonsrat mit einer dringlichen Motion die Bewilligung eines Kredites von 80'000 Franken für eine Pro-Kampagne. Im Weiteren hat sie sich knapp gegen die Verankerung eines Zweidrittelquorums im Kantonsratsgesetz für Beschlüsse über nicht gebundene Ausgaben ausgesprochen.

NFA: Für den Kanton steht zu viel auf dem Spiel
Auf Initiative von Kommissionspräsident Hansruedi Wüthrich (FdP/JL, Lüterswil) hat sich die Finanzkommission mit der am 28. November bevorstehenden Abstimmung über die Neuregelung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung Bund-Kantone (NFA) befasst. Der Kanton Solothurn würde bei einer Annahme des NFA durch das Schweizervolk nach aktuellen Berechnungen gegen 60 Mio Franken an zusätzlichen Finanzausgsgleichsmitteln erhalten. Nachdem Kontakte mit den im Kantonsrat vertretenen Parteien für die Bildung eines Pro-Komitees zu keinem Ergebnis führten, ist nun die Finanzkommission bereit, sich entsprechend zu engagieren und eine Pro-Kampagne zu leiten. Die Exponenten aller Parteien sollen eingeladen werden, sich dem Pro-Komitee anzuschliessen.

Die Fiko ist sich natürlich bewusst, dass ohne Geld kein Abstimmungskampf geführt werden kann. Sie beantragt daher mit einer dringlichen Motion, dass der Kantonsrat in der Novembersession auf dem Dringlichkeitsweg einen Kredit von 80'000 Franken für eine Abstimmungskampagne zu Gunsten des NFA spricht. Dies ist möglich, wenn das Parlament mit Zweitdrittelmehrheit der Dringlichkeit und der sofortigen Umsetzung der Motion zustimmt.

Zweitdrittelquorum für nicht gebundene Ausgaben soll fallen
Ende 2004 läuft das 1994 als Notrecht beschlossene und seither alle zwei Jahre verlängerte Gesetz über die Kürzung von Staatsbeiträgen und die Erschwerung von Ausgabenbeschlüssen aus. Nun beantragt der Regierungsrat, das dort enthaltene Zweidrittelquorum für Beschlüsse über nicht gebundene Ausgaben im Kantonsratsgesetz und somit im ordentlichen Recht zu verankern. Aufgrund der Tatsache, dass einzig die FdP/JL-Fraktion über die nötige Anzahl Mitglieder verfügt, um diese Sperrminorität auszuüben, sprachen sich SP und CVP gegen die Weiterführung des Zweitdrittelquorums aus. Einzig die FdP befürwortete dessen Verankerung im Kantonsratsgesetz. In der Folge beschloss die Fiko mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Kantonsrat Nichteintreten auf die Vorlage zu beantragen.
 
Informationstätigkeit der Verwaltung soll reduziert werden Kontrovers verlief die Diskussion über den Auftrag der FdP/JL-Fraktion, welcher von den Ämtern verlangt, ihre Informationstätigkeit auf ein verkraftbares Mass zu reduzieren. Staatsschreiber Konrad Schwaller begründete ausführlich, warum der Regierungsrat den Auftrag ablehne. Einmal seien Regierung und Verwaltung nach Datenschutz- und Informationsgesetz verpflichtet, die Bevölkerung umfassend über die Beschlüsse und Tätigkeiten der Verwaltung von allgemeinem Interesse zu informieren. Und zum anderen gehe es nicht an, dass Regierung oder Dienststellen Informationen selektieren und einen Teil, weil nicht verkraftbar für die Empfänger, zurückbehaltenen würden. Im Verlaufe der Diskussion wurde auch festgestellt, dass der Auftrag etwas missverständlich formuliert ist, wenn es nur darum gehe, die Anzahl der Berichte oder der eigenen Personalzeitungen in der Dienststellen zu reduzieren. Mit fünf zu vier Stimmen beschloss die Fiko, dem Kantonsrat zu beantragen, der Auftrag sei erheblich zu erklären. Allerdings soll er sich auf Dienststellen mit Globalbudget beschränken.