Nein zur Revision des IV-Verfahrens
27.10.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat erachtet die vorgesehene Revision des IV-Verfahrens als falsch. Die Argumentation für deren Einführung erachtet er als verfehlt. Das hat er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Sozialversicherungen festgehalten. Mit der vorgesehenen Revision des IV-Verfahrens soll das erst auf den 1. Januar 2003 eingeführte Einspracheverfahren bereits wieder durch das vorher gültige Vorbescheidverfahren abgelöst werden.
Der Regierungsrat erachtet diese Rückkehr zum alten Verfahren als Rückschritt. Der Zeithorizont seit der Einführung des Einspracheverfahrens bis heute ist viel zu kurz, um eine fundierte Analyse über die Auswirkungen des neuen Verfahrens schon vornehmen zu können. Die Rechtssicherheit leidet, wenn fundamentale Verfahrensabläufe alle paar Jahre geändert werden.
Was die vorgesehene Einführung der Kostenpflicht im Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht betrifft, bezweifelt der Regierungsrat, dass damit die Zahl der Beschwerden verringert werden kann. Die überwiegende Zahl der Beschwerdefälle läuft heute schon mit dem Institut der unentgeltlichen Prozessführung, welches neben der Unentgeltlichkeit des Verfahrens auch diejenige des Rechtsbeistandes umfasst.
Im Weiteren sind die Versicherten oft rechtsschutzversichert, was bewirkt, dass sie selber kaum je ein Kostenrisiko zu tragen haben. Gleiches gilt im übrigen bezüglich der ebenfalls vorgesehenen Kostenpflicht im Verfahren vor dem Eidgenössischen Versicherungsgericht.