Patentgesetzrevision - grundsätzliche Zustimmung

27.10.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum der geplanten Teilrevision des Patentgesetzes im Wesentlichen zu. Eine Patentierung von menschlichen embryonalen Stammzellen lehnt er jedoch ab.

Die Anpassung des Patentgesetzes an die neuen technischen Möglichkeiten, vorab im Bereich der Biotechnologie, erachtet der Regierungsrat als sinnvoll. So begrüsst er grundsätzlich einen wirksamen und angemessenen Schutz für biotechnologische Erfindungen, wie er mit der Gesetzesrevision angestrebt wird. Zugleich treffe das Gesetz mit dem grundsätzlichen Ausschluss des menschlichen Körpers und seiner Bestandteile von der Patentierbarkeit eine richtige Grundentscheidung.

Der Regierungsrat spricht sich indes aus ethischen Gründen klar gegen eine Patentierbarkeit von menschlichen embryonalen Stammzellen sowie der Verwendung menschlicher Embryonen aus.

Weiter begrüsst der Regierungsrat die Schaffung eines neuen Bundespatentgerichtes, welches in Patentstreitigkeiten anstelle der heute zuständigen kantonalen Gerichte entscheiden wird. So sei es für kantonale Gerichte schwierig, sich in Patentsachen praktische Erfahrung anzueignen, zumal sie nur sehr wenige solche Fälle zu beurteilen hätten. Der Regierungsrat unterstützt auch die Absicht, den Beruf des Patentanwalts in einem neuen Bundesgesetz zu regeln.