Erfreuliche Zusammenarbeit mit dem Frauenhaus Aargau

08.09.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat stellt mit Befriedigung fest, dass sich die Zusammenarbeit mit dem Frauenhaus Aargau, wie sie in der Leistungsvereinbarung "Notaufnahme und Betreuung 2003 - 2006" beschlossen wurde, bewährt und gut entwickelt hat.

34 Frauen aus dem Kanton Solothurn, die mit ihren Kindern vor dem gewalttätigen Ehegatten Schutz suchten, fanden im Jahr 2003 Unterkunft in einem Frauenhaus. Ein Grossteil davon fanden im Frauenhaus Aargau Aufnahme und Betreuung. Die Zusammenarbeit unter der Opferhilfe AG/SO (Beratungsstelle), der Polizei des Kantons Solothurn und dem Frauenhaus Aargau hat sich gut eingespielt: gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder erhalten rasch und kompetent Beratung und Schutz.

Um die Hilfestellung in der Öffentlichkeit und bei Behörden bekannt zu machen, orientierte das Frauenhaus Aargau sämtliche Gemeinden des Kantons über die abgeschlossene Leistungsvereinbarung und die Erreichbarkeit und stellte sich wiederholt in den Medien vor.

Generell stellt der Regierungsrat fest, dass sich die Zusammenarbeit mit dem Frauenhaus Aargau, wie sie in der Leistungsvereinbarung beschlossen wurde, bewährt und gut entwickelt hat. Frauen aus dem Kanton Solothurn, die in ihrer Familie Gewalt erleben, erhalten - sofern gewünscht – mit ihren Kindern rasch und kompetent Unterstützung.

Mit Ruth Berger (Büren) werden die Interessen des Kanton Solothurn nun auch im Stiftungsrat vertreten.