Ja mit Vorbehalt zum Bundesgesetz zum Zinsbesteuerungsabkommen
15.09.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartementes dem Vollzugsgesetz zum Zinsbesteuerungsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft zu. Er macht jedoch den Vorbehalt, dass die Kantone am Ertrag der Steuer, soweit er von der Schweiz zurückbehalten werden kann, beteiligt werden.