Ja zum Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung
22.09.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat sagt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Departement des Innern (EDI) Ja zum geplanten Bildungsartikel in der Bundsverfassung. Mit Zufriedenheit stellt er fest, dass im heute vorliegenden Entwurf ein wichtiges Anliegen der seinerzeit eingereichten Solothurner Standesinitiative aufgenommen worden ist.
Mit einem Bildungsrahmenartikel in der Verfassung sollen nun Grundlagen geschaffen werden, welche die derzeitigen Bemühungen der Erziehungs-direktoren-Konferenz (EDK) um Harmonisierung in den Grundstrukturen der Bildungssysteme stärken. Gesellschaftliche und grenzüberschreitende Entwick-lungen können nicht mehr umgekehrt werden und die Verknappung der finanziellen Mittel zwingt dazu, Synergien zu entwickeln, will man den Ansprüchen an eine ausgewiesene hohe Qualität des gesamten Bildungssystems gerecht werden.
Dem schweizerischen Bildungssystem müssen deshalb Grundlagen für eine kohärente und wirkungsvolle politische Steuerung gegeben werden. Im Interesse unserer Jugend und aufgrund der grossen gesellschaftlichen Veränderungen darf dabei – nach Meinung des Regierungsrats - teilweise auch die Schulhoheit der Kantone tangiert werden, zum Beispiel in Bezug auf die Schuljahre, die Dauer der Bildungsstufe, deren Übergänge oder hinsichtlich der gegenseitigen Anerkennung der Abschlüsse.
Aus diesen Gründen befürwortet der Regierungsrat auch eine zur Diskussion stehende weitergehende Formulierung, die dem Bund auch erlaubt, mehr als nur subsidiär einzugreifen.
Im Februar 2003 hatte der Kanton Solothurn eine Standesinitiative zur Koordination der kantonalen Bildungssysteme eingereicht und damit die Arbeit der nationalrätlichen Kommission Wirtschaft Bildung und Kultur (WBK) gestützt, die an einer 1997 eingereichten parlamentarischen Initiative zum selben Anliegen arbeitete.