Ja zur Verordnung zum Kulturgütertransfer des Bundes

29.09.2004 - Solothurn - Der Regierungsrat unterstützt in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement des Innern den Entwurf zur Verordnung über den internationalen Kulturgüterverkehr (KGTV). Mit dem Erlass des Kulturgütertransfer-Gesetzes (KGT) und der Verabschiedung der entsprechenden Verordnung werden wichtige und wirksame Steuerungsinstrumente geschaffen, die dem negativen Ruf unseres Landes als Umschlagplatz für internationale Kulturgüter zu dienen nur im positiven Sinn förderlich sein können.

Mit diesen Instrumenten mischt sich der Staat nicht primär in den Kunsthandel ein, übernimmt jedoch einen ganz klaren Aufsichts- und Sorgfaltsauftrag auch gegenüber Dritten und erhält die Möglichkeit, nötigenfalls Sanktionen zu ergreifen. Darüber hinaus setzt er sich selber klare Regeln.

Die Verordnung über den KGTV enthält unter anderem Bestimmungen zu den Kulturgüterverzeichnissen der Kantone und zur Erteilung von Rückgabegarantien an ausländische Leihgeber von Kulturgütern sowie Ausführungsvorschriften zu den Sorgfaltspflichten, welche die Institutionen des Bundes und die im Kunsthandel bzw. Auktionswesen tätigen Personen bei der Übertragung von Kulturgütern einzuhalten haben.

Die Verordnung dient der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Bund und Kanton in einem wichtigen und sensiblen Bereich. Der Kanton Solothurn wird nun zu prüfen haben, welche Sorgfaltspflichten er den staatlichen und privaten Institutionen auf seinem Gebiet auferlegen will, um den illegalen Kulturgütertransfer wirksam zu unterbinden. Er wird auch das Anlegen und Fortführen eines kantonalen Verzeichnisses von bedeutenden Kunstgütern und dessen Vernetzung mit demjenigen des Bundes prüfen.

Der Regierungsrat regt an, dass der Bund den Kantonen die notwendigen Finanzhilfen für die Erstellung der Verzeichnisse gewährt und erwartet, dass bei der praktischen Handhabung dieser Verzeichnisse die Kantone entsprechend einbezogen werden.