Neue Schlüsselzahl für die Umverteilung von Asylsuchenden
22.09.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat hat die Schlüsselzahl für die Umverteilung asylsuchender Personen auf die Gemeinden rückwirkend ab 1. Juli 2004 auf 700 festgesetzt. Das heisst, jede Gemeinde hat eine asylsuchende Person pro 700 Einwohner, mindestens jedoch zwei Asylsuchende aufzunehmen. Das bringt eine spürbare Entlastung für die Gemeinden. Im ersten Halbjahr 2004 musste ein Asylsuchender pro 400 Einwohner aufgenommen werden.
Die Gesuchszahlen im Asylbereich haben bereits im Jahr 2003 gegenüber dem Vorjahr um 5000 Personen abgenommen. Die bis Ende Juni des laufenden Jahres eingereichten Gesuchszahlen deuten darauf hin, dass dieser Trend anhält. Bis Ende Jahr kann mit ca. 16‘300 Asylgesuchen gerechnet werden. Das wären dann zehntausend Gesuche weniger als im Jahre 2002. Zusätzlich zu berücksichtigen sind die Auswirkungen des per 1. April 2004 in Kraft getretenen Systemwechsels im Asylbereich, wonach Personen mit Nichteintretensentscheid aus den Asylstrukturen ausgeschlossen werden.
Seit 1. April 2004 haben jedoch nicht nur neue Gesuchsteller an den Empfangsstellen einen Nichteintretensentscheid (NEE) erhalten. Zusätzlich haben 66 Personen einen NEE erhalten, welche schon längere Zeit im Kanton Solothurn untergebracht sind. 130 Personen lebten als sogenannte Übergangsfälle bereits zum grösseren Teil in Gemeinden. Von diesen insgesamt rund 200 Personen wurden bis Ende August bereits 85 Personen aus den Unterkünften ausgeschlossen. Knapp 100 Personen gelten als verschwunden. Der Rest ist kontrolliert heimgereist.
Die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden ist Sache der Kantone. Die Zuweisung an die Kantone erfolgt gemäss Verteilschlüssel des Bundes. Der Kanton Solothurn hat 3,5 Prozent aller Asylsuchenden aufzunehmen.
Auf Grund des Rückgangs von Asylgesuchen und des Ausschlusses von Personen mit Nichteintretensentscheiden aus dem Asylbereich wird für den Kanton Solothurn für das Jahr 2004 eine Zahl von 470 Zuweisungen geschätzt. Dies führt zur Schlüsselzahl von 700, rückwirkend per 1. Juli 2004. Damit wird der Rückgang an Asylgesuchen direkt an die Gemeinden weiter gegeben.
Jede Gemeinde hat also auf 700 Einwohner eine asylsuchende Person, mindestens jedoch zwei Personen, aufzunehmen. Den Standortgemeinden von Durchgangszentren werden wie bisher 75 Prozent der Zentrenplätze an das Aufnahme-Soll angerechnet. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass die Zentren Solothurn, Olten und Zuchwil auf Ende 2004 geschlossen werden, jedoch vorderhand in Reservestellung bleiben.
Zur Zeit sind zahlreiche Gemeinden gegenüber dem Aufnahmesoll stark in Vorsprung. Andere Gemeinden sind erheblich in Verzug. Das Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit wird vom Regierungsrat beauftragt, die Harmonisierung zwischen Vorsprungs- und Rückstandsgemeinden anzustreben. Unverändert gilt, dass trotz Rückgang der Zuweisungen für alle Gemeinden eine Aufnahmepflicht besteht. Dabei werden vom Kanton Gemeindezusammenschlüsse im Asylbereich befürwortet. Das Aufnahmesoll wird in solchen Fällen auf die Einwohnerzahl der zusammengeschlossenen Gemeinden berechnet. Als Vision kann sicher der regionale Zusammenschluss im Asylbereich bezeichnet werden. Dies hätte klar wirtschaftliche Vorteile und würde zu einer vermehrten Professionalisierung der Asylbetreuung führen.