Prämienverbilligung 2005: Regierungsrat beantragt 70%
29.09.2004 - Solothurn - Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, das Prämienverbilligungsmodell 2005 auf der Basis von 70% des Bundesbeitrages zu berechnen. Damit können auch im Jahr 2005 die minimalen sozialpolitischen Standards für Personen und Familien in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen eingehalten werden.
Im Kanton Solothurn steigen im Jahr 2005 die Erwachsenenprämien durchschnittlich um 3.6%, die Prämien für Jugendliche und junge Erwachsene um 5.6% und für Kinder um 0.5%. Mit dem "70%-Modell" resultiert eine Gesamtsumme von 82.9 Mio. Franken oder 3.1 Mio. Franken mehr als im Vorjahr an Prämienverbilligung.
An die Gesamtleistung von 82.9 Mio. Franken bezahlt der Bund 60.6 Mio. Franken. Der Kantons- und Gemeindeanteil beträgt somit zusammen 22.3 Mio. Franken. Für den kantonalen Anteil werden aus dem Ausgleichskonto KVG 400'000 Franken verwendet. Der Bestand des Ausgleichskonto KVG vermindert sich dadurch auf 500‘000 Franken. Dieser Bestand muss gehalten werden, um allfällige Mehraufwendungen aus der Prämienverbilligung 2004 zu decken.
Somit beträgt der Aufwand des Kantons 21.9 Mio Franken und ist damit um 400'000 Franken höher als 2004. Aufgrund des Gesetzes über die Aufgabenreform soziale Sicherheit haben die Einwohnergemeinden über den Beitragsschlüssel der Ergänzungsleistungen 35% oder 7.7 Mio. Franken daran zu leisten. Der Nettoaufwand des Kantons beträgt somit 14.2 Mio. Franken.
Bereits für die Jahre 2000, 2001 und 2002 hat der Kantonsrat beschlossen, 60% der Prämienverbilligungssumme, auszulösen. Auch in den Jahren 1997, 1998 und 1999 konnten faktisch aufgrund von Ausgleichssaldi (vor allem aus dem Einführungsjahr 1996) 60-65% an Prämienverbilligungen geleistet werden. In den beiden letzten Jahren wurden schliesslich jeweils 68% der Prämienverbilligungssumme ausgelöst.
Bei voller Ausschöpfung der Bundessubventionen nach KVG würde für Krankenversicherte im Kanton für das Jahr 2005 maximal ein Betrag von 118.5 Mio. Franken für die Prämienverbilligung zur Verfügung stehen (86.6 Mio. Fr. Bundesbeitrag und 31.9 Mio. Fr. Kantonsbeitrag).