Solothurn lehnt die jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer ab
15.09.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat lehnt in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Finanzdepartement (EFD) die bundesrätliche Vorlage für die Einführung der jährlichen Abrechnung bei der Mehrwertsteuer ab. Er stimmt mit dem EFD überein, dass der administrative Aufwand der kleinen und mittleren Unternehmen nicht im Ausfüllen der Abrechnungsformulare, sondern in der Komplexität des Mehrwertsteuersystems liegt. Er zieht deshalb eine Überarbeitung und Vereinfachung des Systems vor.
Das Eidgenössische Finanzdepartement hat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens die Vorlage für die Einführung der jährlichen Abrechnung bei der Mehrwertsteuer zur Stellungnahme unterbreitet. Dabei wurden drei Varianten präsentiert, wie die jährliche Abrechnung ausgestaltet werden könnte. Sie unterscheiden sich vor allem durch die Anzahl der Steuerpflichtigen, welche jährlich abrechnen können, sowie dadurch, ob Akontozahlungen oder ein Zuschlag für den Zinsausfall vorgesehen sind oder nicht.
Die Variante 1 sieht vierteljährliche Akontozahlungen vor und erlaubt allen Steuerpflichtigen, die weniger als zwei Millionen Franken Umsatz erzielen (ca. 240'000 Betroffene), jährlich abzurechnen. Der Bund müsste einen jährlichen Zinsverlust von ca. drei Millionen Franken hinnehmen.
Die Variante 2 sieht keine Akontozahlungen vor und erlaubt allen Steuerpflichtigen, die weniger als 150'000 Franken Umsatz erzielen (ca. 60'000 Betroffene), jährlich abzurechnen.
Die Variante 3 sieht ebenfalls keine Akontozahlungen vor, berechnet aber einen Zuschlag von 2,5% auf dem Steuerbetrag und erlaubt allen Steuerpflichtigen, die weniger als 500'000 Franken Umsatz erzielen (ca. 160'000 Betroffene), jährlich abzurechnen.
Von der Erleichterung sollen die kleineren und mittleren Unternehmen profitieren können. Da aber gerade diese Unternehmen sehr häufig mit der vereinfachten, pauschalen Methode semesterweise abrechnen, kann von einer Erleichterung nicht gesprochen werden. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass der administrative Aufwand nicht im Ausfüllen der Abrechnungsformulare liegt, da die heutigen Rechnungswesensysteme das Mehrwertsteuerformular entweder implementiert haben oder aber die relevanten Zahlen für das Steuerformular auf Knopfdruck herausgeben können. Er fordert deshalb eine Überarbeitung und Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems anstelle der Einführung der Jährlichkeit, die mehr Aufwand als Nutzen generiert.