Vorlage über Teilrevision des Gemeindegesetzes beschlossen

29.09.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat hat - gestützt auf die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens – Botschaft und Entwurf zuhanden des Kantonsrates über die Teilrevision des Gemeindegesetzes beschlossen. Das Gesetz sieht u.a. eine Erhöhung der Gemeindeautonomie und die nötigen Anpassungen der Verfassung und des Gemeindegesetzes für die Umsetzung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung vor. Ueberarbeitet wurde der Titel über die Gemeindeunternehmen. Die Vorlage wurde Ende November 2003 in die Vernehmlassung geschickt.

Das seit 1993 geltende Gemeindegesetz hat sich in den letzten zehn Jahren als praktisches Mittel für die Organisation der solothurnischen Gemeinden erwiesen. Es zeichnete sich durch einen schlanken Aufbau und die Gewährleistung eines grossen (im gesamtschweizerischen Vergleich) organisatorischen Autonomiebereiches für die Gemeinden aus. Nichtsdestotrotz verlangen Erkenntnisse im Zusammenhang mit der wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) eine Anpassung des Gemeinderechtes, weil dadurch eine grössere Flexibilität im Bereich der Organisation verlangt wird.

Im Rahmen von Verfassungsänderungen sollen zur Förderung der Gemeindeautonomie drei Elemente geändert werden:

- der Verzicht auf die Volkswahl des Gemeindevizepräsidenten oder der      
  -vizepräsidentin soll erlaubt werden
 
- den Einwohnergemeinden soll die Möglichkeit eröffnet werden, das 
  Ausländerstimmrecht für niedergelassene Personen bei sich einzuführen;

- die Forderung der Kirchgemeinden nach fakultativer Herabsetzung des
  Stimmrechtalters auf sechzehn Jahre soll erfüllt werden;

Verzichtet wurde aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses hingegen auf die Reform bei der Aufsicht über die Kirchgemeinden.

Im Gemeindegesetz soll die Einführung von Globalbudgets ermöglicht werden. Nachdem schon auf Bundesebene und kantonaler Ebene der Beamtenstatus weitgehend abgeschafft wurde, soll dies auch bei den Gemeinden möglich sein. Vereinfacht wird die Gründung von Gemeindeunternehmen. Neu sind Förderungsbeiträge bei Gemeindezusammenschlüssen vorgesehen.

Grössere Freiheiten im Bereich organisatorischen Handelns und Beschränkung der demokratischen Mitwirkungsrechte verlangen andererseits aber auch nach einer stärkeren Kontrolle. So sollen die Rechnungsprüfung durch qualifizierte Personen oder Kontrollstellen vorgenommen und die Abläufe im aufsichtsrechtlichen Verfahren vereinfacht werden.