KANTONSRAT: FIKO stimmt Staatsvertrag zur Fachhochschule Nordwestschweiz zu
21.04.2005 - Solothurn – Die Finanzkommission des Kantonsrates hat an ihrer letzten Sitzung in der alten Zusammensetzung dem Staatsvertrag über die Errichtung und Führung der Fachhochschule Nordwestschweiz einstimmig zugestimmt. Zustimmung fand auch eine Teilrevision des Steuergesetzes für die Umsetzung von Bundesrecht. Sie behandelte zudem zahlreiche Aufträge zum Steuerrecht. Ungehalten ist die Kommission über die Forderung der im Januar 2005 gewählten neuen Staatsanwälte nach einer höheren Lohneinreihung.
Fachhochschule Nordwestschweiz: Optimum herausgeholt
Für einmal war sich die Kommission, die letztmals in der alten Zusammensetzung und unter der Leitung von Hansruedi Wüthrich (FdP/JL, Lüterswil) tagte, darin einig, dass in den Verhandlungen mit den drei Partnerkantonen der Regierungsrat und insbesondere Bildungsdirektorin Ruth Gisi für den Kanton Solothurn ein Optimum in Bezug auf das Portfolio (Standorte und Zuständigkeit Fachbereiche) und den finanziellen Aspekt herausgeholt haben. Ruth Gisi konnte denn auch den Dank der Kommission für ihren Einsatz entgegennehmen.
Gisi ihrerseits dankte der FIKO für die stets kritische Begleitung der Fusionsverhandlungen in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen. Das habe ihr jeweils zusätzlich den Rücken gestärkt. Die Kommission nahm auch Kenntnis von den Grundsätzen zur Bewertung der Aktiven und Passiven für die Übergabebilanzen und die Regelung der Gewährleistungen. Noch sind nicht alle Punkte, welche die Fusion mit sich bringt, gelöst. Dies gilt insbesondere für die Pensionskassenregelung. Die Fiko wird daher die weiteren Vereinbarungen weiterhin aufmerksam begleiten, damit die im Kanton Solothurn weit fortgeschrittenen WoV- und Finanzgrundsätze soweit als möglich umgesetzt werden können.
Ja zur Teilrevision des Steuergesetzes
Die Umsetzung von Bundesrecht im Bereich des Behinderten-gleichstellungsgesetzes, des Fusionsgesetzes und des Stiftungsrechts machen eine Revision der kantonalen Bestimmungen notwendig. Die Teilrevision des Steuergesetzes entspreche daher weitgehend einer Anpassung an das Bundesrecht, die für den Kanton nur wenig Spielraum übrig lässt, wie Finanzdirektor Christian Wanner und die zuständigen Sachbearbeiter des Steueramtes erklärten.
Die Kommission stimmte der Vorlage denn auch einstimmig und ohne Änderung zu.
Budget 2006: Änderungen an den Vorgaben abgelehnt
Am 9. März 2005 hat die Finanzkommission für den Voranschlag 2006 Vorgaben beschlossen, die der Regierungsrat nicht in allen Teilen als realistisch einstuft. Er hat daher der Kommission vorgeschlagen, die Ertrags-überschussvorgabe wegen voraussehbaren Mindereinnahmen und Mehr-ausgaben in der Erfolgsrechnung von 40 auf 10 Mio Franken zu senken. Die Nettoinvestitionen sollten auf 80 Mio Franken statt 90 Mio Franken plafoniert werden, jedoch exklusive der Investitionen für die beiden Umfahrungs-projekte Solothurn und Olten (ca. 24 Mio Franken). Akzeptiert hat der Regierungsrat als Zielvorgabe einen Selbstfinanzierungsgrad von 130 Prozent. Nach kurzer Beratung entschied sich die Kommission mit sieben gegen zwei Stimmen, an ihren Vorgaben festzuhalten. Die Kommissionsmehrheit be-fürchtet, dass ein Zurückfahren der Vorgaben hinter diejenigen für das Budget des laufenden Jahres die Sanierungsanstrengungen unterlaufen könnten.
Unmut über Gehaltsforderungen der neu gewählten Staatsanwälte Mit grossem Unmut und Ungläubigkeit hat die Finanzkommission auf die Mitteilung reagiert, dass die grosse Mehrheit der im Januar 2005 vom Kantonsrat gewählten 13 neuen Staatsanwälte mit ihrer Besoldung in der Lohnklasse 25 (Minimum 102‘300 Franken, Maximum 153'400 Franken plus Leistungsbonus) nicht einverstanden sind und sogar mit Lohnklagen gedroht haben. Dies, obwohl in der Regel mit Bewerbung und spätestens mit der Annahme der Wahl auch die Anstellungsbedingungen akzeptiert werden. Als absolutes Novum musste die FIKO in diesem Zusammenhang feststellen, dass Lohnklagen nun bereits schon vor Amtsantritt ausgesprochen werden, denn die neuen Staatsanwälte werden ihre Stellen erst am 1. August 2005 antreten.
Durch diesen Umstand möchte die FIKO festgehalten haben, dass keine Pflicht zu einem Amtsantritt besteht.
Erfolgreiche Amtsperiode 2001-2005
Der scheidende Präsident Hansruedi Wüthrich fasste am Schluss der Sitzung die Arbeit der Kommission in den vergangenen vier Jahren zusammen. So hat die Kommission über 150 Kantonsratsgeschäfte und gegen 200 Revisions-berichte vorberaten. Erfreulich sind jedoch die Erfolge bei der Sanierung des Staatshaushaltes. Sah der Voranschlag 2001 noch eine Neuverschuldung von 36,1 Mio Franken bei einem Selbstfinanzierungsgrad von 60 Prozent vor, weist die Staatsrechnung 2004 einen operativen Finanzierungsüberschuss von 48,1 Mio Franken bei einem Selbstfinanzierungsgrad von 159 Prozent auf. Die Nettoverschuldung konnte von 1,064 Mrd Franken im Jahre 2001 auf 996 Mio Franken im Jahre 2004 gesenkt werden. Mit der Verbesserung der Finanzkennzahlen des Kantons sieht Hansruedi Wüthrich den nicht immer auf Zustimmung gestossenen Kurs der FIKO in den letzten Jahren bestätigt. Er dankte denn auch dem Regierungsrat und der Verwaltung für ihre Unterstützung bei den Sanierungsbemühungen.
Er gab der Hoffnung Ausdruck, dass die neue Finanzkommission am bisherigen Kurs festhält, auch wenn sich der Finanzhimmel aufzuheitern beginne.