Flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit werden konsequent umgesetzt
19.08.2005 - Solothurn – Die tripartite Kommission des Kantons Solothurn (KAP) hat die Halbjahresstatistik des Amtes für Wirtschaft und Arbeit zu den in den Kanton Solothurn entsandten Arbeitnehmenden sowie zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen zur Kenntnis genommen. Sie hat zudem ihren Willen bekundet, die flankierenden Massnahmen, die mit der Erweiterung der Personenfreizügigkeit noch verbessert werden, konsequent umzusetzen.
Im ersten Halbjahr 2005 haben insgesamt ausländische 2'019 Personen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, als entsandte Arbeitnehmende (1'394), selbständige Dienstleistungserbringer (112) oder als Kurzaufenthalter bis 90 Tage bei einem Schweizer Arbeitgeber (513) im Kanton Solothurn tätig zu sein. Rund zwei Drittel kommen, wie bereits 2004, aus Deutschland und sind männlichen Geschlechts. Bei den Frauen waren es nur 83 Personen, die Hälfte davon hatte zudem einen Stellenantritt bei einem Schweizer Arbeitgeber. In der Regel waren diese Arbeitnehmenden mit einer kurzen Einsatzdauer von unter zwei Monaten beschäftigt. Von den Einsatzbranchen her zeigt es sich, dass die meisten Entsandten im Baunebengewerbe und im Personalverleih tätig sind.
Die durchgeführten Kontrollen des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) und der Gewerkschaft Unia machen deutlich, dass eine strikte Anwendung der flankierenden Massnahmen unerlässlich ist. Immer wieder wurden Verstösse, sei es gegen die Lohn- und Arbeitsbedingungen oder auch gegen die Meldevorschriften, festgestellt. Das AWA spricht diesbezüglich rigoros Verwaltungsbussen aus und verwarnt säumige Arbeitgeber. Dabei zeigt es sich, dass immer wieder Probleme mit den privaten Personalverleihern entstehen. Einerseits werden hier Unterbietungen der gesamtarbeitsvertraglich festgelegten Minimallöhne vorgenommen, anderseits aber auch falsche Angaben über die eingesetzten Personen, den Einsatzort und die Einsatzdauer gemacht. Zusammen mit den Bundesstellen ist die tripartite Kommission des Kantons Solothurn bestrebt, derartige Verstösse aufzudecken und zu ahnden. Hinzu kommt, dass durch ausländische Vermittlungs- und Verleihagenturen immer wieder versucht wird, in der Schweiz Personalvermittlungen und –verleih vorzunehmen, was aufgrund der geltenden Gesetzgebung aber verboten ist.
Zur Durchsetzung der flankierenden Massnahmen hat die kantonale tripartite Kommission Verfahrensabläufe geschaffen, die eine effiziente Arbeitsmarktkontrolle und klare Regelung der Zuständigkeiten erlauben. Zudem haben die meisten paritätischen Kommissionen des Bau- und Baunebengewerbes die Gewerkschaft Unia Solothurn beauftragt, die Kontrollen bezüglich Einhaltung der gesamtarbeitsvertraglich festgelegten Lohn- und Arbeitsbedingungen vorzunehmen. So haben ihre Kontrollorgane im ersten Halbjahr 2005 bei entsandten Arbeitnehmenden rund 100 Kontrollen durchgeführt. Zusätzlich werden durch das AWA stichprobeweise Kontrollen bei denjenigen Entsandten durchgeführt, die keinem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstehen. Das sind jedoch weniger als 10% aller Entsandten.
An ihrer letzten Sitzung hat die tripartite Kommission des Kantons Solothurn die Zahlen des 1. Halbjahres 2005 zur Kenntnis genommen und die Zuständigkeiten der Kontrollen beim privaten Personalverleih festgelegt. Zudem hat sie einer Vereinbarung zwischen dem Amt für Wirtschaft und Arbeit und der Gewerkschaft Unia Solothurn zur Durchführung von gemeinsamen Arbeitsmarktkontrollen zugestimmt. Mit der Erweiterung der Personenfreizügigkeit und der damit verbundenen Verschärfung der flankierenden Massnahmen, erhoffen sich die Arbeitsmarktbehörden des Kantons Solothurn noch verbesserte Instrumente zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping zu erhalten. Gleichzeitig wird aber auch festgestellt, dass im Kanton Solothurn ausserhalb des Entsendewesens bisher keine wiederholten, missbräuchlichen Lohnunterbietungen festgestellt worden sind.