ILS Basel-Mulhouse - Restriktive Pistennutzungsbedingungen verlangt
31.08.2005 - Solothurn - Der Regierungsrat anerkennt in seiner Vernehmlassung an die Prefécture du Rhin den Sicherheitsgewinn bei einem Ersatz des heutigen Sichtanflugverfahrens auf dem Flughafen Basel-Mulhouse durch ein Instrumentlandesystem (ILS). Er verlangt aber von der französischen Bewilligungsbehörde, dass die mit der Einführung des ILS verbundene starke Zunahme der Lärmbelastung der Bevölkerung in der Nord- und Nordwestschweiz stärker gewichtet wird. Er fordert deshalb zwingend eine restriktive Ausgestaltung der Pistennutzungsbedingungen.
Die französische Luftfahrtbehörde, welche für den Betrieb des Flughafens Basel-Mulhouse zuständig ist, plant die Einführung eines Instrumentenlandesystems (ILS) auf Piste 34. In seiner Vernehmlassung verlangt der Regierungsrat, dass die restriktive Ausgestaltung der Pistennutzungsbedingungen durch entsprechende Kontrollmechanismen ergänzt werden. Konkret stellt der Regierungsrat fünf Hauptanträge für die weitere Bearbeitung und Optimierung des Projektes ILS 34:
- Es wird ausschliesslich und nur dann aus Richtung Süden gelandet, wenn die meteorologischen Bedingungen dies zwingend erfordern, d.h. bei einer durchschnittlichen Nordwindkomponente von mehr als zehn Knoten.
- Der prozentuale Verkehrsanteil der Piste 34 ist auf maximal acht Prozent zu beschränken.
- Der Anflug auf den Gleitpfad muss mit der grösstmöglichen, technisch machbaren Flughöhe erfolgen, d.h. in einer Höhe über dem Thal von mindestens 2'100 m.ü.M.
- Zur Entschärfung des erwarteten Nutzungskonfliktes mit der Kleinaviatik sind Lösungen aufzuzeigen.
- Zwischen 22.00 und 07.00 Uhr erfolgen keine Direktstarts über die Schweiz und keine ILS-Landungen.
Der Regierungsrat erwartet von den französischen Behörden, dass seine Anträge berücksichtigt werden.