Ja zu den Änderungen der Lärmschutz-Verordnung (LSV) des Bundes
31.08.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) die geplanten Aenderungen verschiedener Anhänge der Lärmschutz-Verordnung (LSV). Er wünscht aber vereinzelte Nachbesserungen. Im Zusammenhang mit dem Schallschutz an Gebäuden, den Lärmberechnungen und dem zivilen Schiesslärm soll die LSV den heutigen technischen Anforderungen angepasst werden.
Im Anhang 1 der LSV werden Anforderungen an Schallschutzfenster und der zugehörigen Bauteile gestellt. Mit der Revision sollen die Schalldämmwerte an den heutigen Stand der Technik angepasst werden. Der Regierungsrat ist mit dieser Anpassung einverstanden, weist aber darauf hin, dass aus Kostengründen und im Hinblick auf die eingespielte Vollzugspraxis die Abstufung in drei Einbauklassen beizubehalten sei.
Im Anhang 2 der LSV werden die Anforderungen an Berechnungsverfahren und Messgeräte gestellt. Neu sollen diese Anforderungen stets dem Stand der Technik entsprechen und ausserhalb der LSV festgeschrieben werden. Das ergibt mehr Flexibilität, um auf die technische Entwicklung zu reagieren.
Im Anhang 7 der LSV sind die Belastungsgrenzwerte für den Lärm von Schiessanlagen festgehalten. Künftig soll nicht nur - wie bis anhin - der Lärm der Ordonnanzwaffen (Pistole und Sturmgewehr) beurteilt werden, sondern von allen Waffenkategorien. Der Regierungsrat begrüsst diese gesamtheitliche Betrachtung, weist aber darauf hin, dass die Berechnung der Schiesshalbtage genauer definiert werden sollte.