Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens – Ja, aber...
31.08.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat unterstützt in seiner Stellungnahme an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates den Vorentwurf zu einem Gesetz betreffend der Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesen. Er verlangt aber Präzisierungen und erhöhtes finanzielles Engagement von Bundesseite.
Der Regierungsrat unterstützt den Vorentwurf zu einem Gesetz betreffend der Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesen. Es sei richtig - so der Regierungsrat - dass das zur Zeit wenig attraktive gewerbliche Bürgschaftswesen überdenkt und eine Anpassung an das heutige wirtschaftliche und politische Umfeld vorgenommen werde. Nach Meinung des Regierungsrates bestehe sonst die Gefahr, dass das Bürgschaftswesen zum Selbstzweck verkomme und damit seine Überlebenschance verspiele. Er ist überzeugt, der Gesetzesentwurf beinhalte den Willen zu einer zukunftsorientierten Neuausrichtung des Bürgschaftswesens und sichere damit dessen Zukunft. Dies aber nur, wenn an der Vorlage keinerlei Abstriche mehr gemacht würden.
Einverstanden ist er mit der geplanten Reduktion von bisher zehn Bürgschaftsgenossenschaften auf neu deren drei und die damit verbundene regionale Aufteilung.
Hingegen verlangt er eine Erhöhung der prozentualen Bürgschaftsverlustbeteiligung durch den Bund von heute 50% auf neu 75% und klare Aussagen darüber, in welchem Umfang sich Bund und Kantone am Defizit der Verwaltungskosten zu beteiligen haben.