Aargau und Solothurn - Gemeinsame Ethikkommission
07.12.2005 - Solothurn - Die ethische Beurteilung von Medikamentenstudien und anderen Forschungen am Menschen wird ab dem 1. Januar 2006 für die Kantone Aargau und Solothurn durch die Ethikkommission des Kantons Aargau vorgenommen. Die Gesundheitsdirektoren Ernst Hasler (Aargau) und Peter Gomm (Solothurn) haben einen entsprechenden Vertrag zur interkantonalen Zusammenarbeit unterzeichnet. Durch die Neuregelung entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Tätigkeit der Ethikkommission wird durch Bearbeitungsgebühren finanziert. Der Kanton Solothurn wird ein bis zwei Mitglieder in die Kommission entsenden können. Die bisherige Ethikkommission des Kantonsspitals Olten wird aufgelöst.
Jeder klinische Versuch muss vorgängig einer Ethikkommission unterbreitet werden. Diese prüft mögliche Beeinträchtigungen der Versuchspersonen, den Studienplan und die Eignung der Prüfenden. Im Kanton Solothurn begutachtete bisher die Ethikkommission des Kantonsspitals Olten die klinischen Versuche. Diese wird nun aufgelöst.
Im Kanton Aargau ist seit gut einem Jahr eine zentrale Kantonale Ethikkommission zur Beurteilung von Forschungsuntersuchungen an der Arbeit. Im ersten Betriebsjahr wurden rund 70 klinische Studien beurteilt. Wurden Studien gleichzeitig im Kanton Solothurn und im Kanton Aargau durchgeführt, mussten bis anhin zwei Ethikkommissionen darüber befinden. Neu kann durch Regionalisierung und Vereinheitlichung der Beurteilungspraxis die Attraktivität des Forschungsstandortes Aargau/Solothurn gesteigert werden.
Neu kann der Kanton Solothurn ein bis zwei Mitglieder in die Ethikkommission des Kantons Aargau unter dem Vorsitz von Elisabeth Grimm Bättig (Kantonsapothekerin Aargau) entsenden.