Ja, aber - zum Entsorgungsnachweis für hochaktiven Abfällen

14.12.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat erachtet in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Energie den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle nur unter gewissen Bedingungen als erbracht.

Die Schweiz nutzt seit über 35 Jahren die Kernenergie zur Stromerzeugung und erzeugt damit auch radioaktive Abfälle. Seit rund 30 Jahren untersucht die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) mögliche Standorte für ein geologisches Tiefenlager. Eine zukünftige Realisierung eines geologischen Tiefenlagers ist für den Regierungsrat ein Geschäft von grosser Bedeutung und Dringlichkeit.

Im Dezember 2002 reichte die Nagra dem Bundesamt für Energie den Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle, basierend auf dem Opalinuston (spezielle, sehr gute hydrogeologische Eignung) des Zürcher Weinlandes, ein. Aus Sicht des Regierungsrates wurde der Entsorgungsnachweis, d.h. der Standortnachweis, der Machbarkeitsnachweis und der Sicherheitsnachweis für das Projekt Opalinuston erbracht.

Die Forderungen verschiedener Parteien nach Evaluation von alternativen Standorten ist für den Regierungsrat zwar politisch sowie sozioökonomisch nachvollziehbar. Aus technischer und wissenschaftlicher Sicht drängt sich für ihn jedoch eine weitere Standortevaluation nicht auf. Der Standort Benken / Zürcher Weinland übernimmt somit bezüglich dem Entsorgungsnachweis in einem künftigen Standortauswahlverfahren den Stellenwert eines Referenzstandortes. Alle zu prüfenden Alternativen werden mit diesem Standort verglichen und müssten beim Entsorgungsnachweis bessere und mindestens gleichwertige Resultate erzielen als der vorliegende Standort.

Der Regierungsrat erachtet es jedoch als unabdingbar, dass der Entscheid bei der Wahl eines Standortes für ein geologisches Tiefenlager immer zugunsten des wissenschaftlich und technisch besten Standortes ausfallen muss. Er stellt neben einigen sachtechnischen Anträgen vor allem den Antrag, die Reserveoption "Untere Süsswassermolasse" (im ganzen Mitteland zu finden) in der nächsten Planungsphase zu verwerfen, weil diese inhomogenen Ablagerungen (Sedimente) aufgrund ihrer Materialeigenschaften den Grundanforderungen an das geologische Umfeld eines Tiefenlagers nicht genügen können. Zudem werde der Bevölkerung mit dieser Reserveoption suggeriert, dass im ganzen Mittelland alternative Standorte möglich wären, welche die selben, guten Eigenschaften hätten wie der Opalinuston in Benken / Zürich Weinland, was so nicht stimmt.

Falls der Bundesrat entscheidet, dass die Nagra mit dem Projekt Opalinuston den gesetzlich geforderten Entsorgungsnachweis erbracht hat, wird in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und dem benachbarten Ausland ein Sachplan erarbeitet. Darin werden nebst den geowissenschaftlichen Anforderungen auch die raumplanerischen und sozioökonomischen Aspekte berücksichtigt.