KANTONSRAT: GPK informierte sich über Vergabe Beiträgen aus dem Lotterie- und dem Sport-Toto-Fonds
01.12.2005 - Solothurn – Die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats (GPK) hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass das interne Kontrollsystem verbessert und die Verwendung der Beiträge aus dem Lotterie- bzw. dem Sport-Toto-Fonds konsequenter kontrolliert wird. Für die Finanzierung werden keine Steuergelder verwendet.
Die Beiträge, die aus den Mitteln des Lotteriefonds bzw. des Sport-Toto-Fonds ausgerichtet werden, stellen das wichtigste Sport- und Kulturförderungsinstrument des Regierungsrats dar. Mit diesen Mitteln dürfen keine Aufgaben finanziert werden, die der Staat von Gesetzes wegen hat. Es handelt sich dabei ausschliesslich um freiwillige Beitäge, zu deren Finanzierung aber keine Steuergelder verwendet werden. Die GPK hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass die internen Kontrollmechanismen und auch die Aufsicht über die bestimmungsgemässe Verwendung der Gelder verstärkt worden sind. Fehler, wie z.B. im Fall eines Beitrags aus dem Lotteriefonds an den Verein «Spital mit Zukunft», Breitenbach, sollten damit ausgeschlossen werden.
Aus Mitteln des Lotteriefonds werden insbesondere gefördert: Kunst- und Kulturschaffende, die im Kanton Solothurn Wohnsitz haben oder einen engen Bezug zum Kanton Solothurn aufweisen, Projekte von im Bereich der Kunst- und Kultur tätigen Institutionen, die ihren Sitz im Kanton Solothurn haben oder zu deren Tätigkeitsgebiet der Kanton Solothurn gehört; Projekte, die in engem Bezug zum Kanton Solothurn stehen.
Aus dem Sport-Toto-Fonds werden Mittel zur Verfügung gestellt für: Errichtung von Sportanlagen, Überholung, Erweiterung oder Verbesserung bestehender Anlagen, Anschaffung von Geräten und Einrichtungen für den Betrieb von Sportanlagen; Unterstützung kantonaler und regionaler Sportorganisationen sowie Förderung des Jugend- und Amateursportes im Allgemeinen; Unterstützung von Kursen zur Aus- und Weiterbildung von Instruktoren, Jugendleitern, Sportwarten, Schiedsrichtern, Spielleitern usw., soweit diese Kurse nicht vom Bund, von Swiss Olympic Association (Swiss Olympic) oder anderweitig subventioniert werden; Beiträge an bedeutende Sportanlässe.