Rückzug des Hundegesetzes von der Beratung im Kantonsrat
Solothurn – Das Bundesamt für Veterinärwesen hat aufgrund der tödlichen Hundeattacke beschlossen, rasch einheitliche Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden einzuführen. Der Regierungsrat unterstützt dieses Vorgehen und will entsprechende Empfehlungen ins Hundegesetz einfliessen lassen. Er hat deshalb beschlossen, die vorgesehene Teilrevision des Hundegesetzes aufzuschieben.
Mit der Teilrevision des Hundegesetzes beabsichtigte der Kanton, Empfehlungen des Bundes zur Hundehaltung umzusetzen und eine generelle Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde einzuführen. Diese Gesetzesrevision ist für die nächste Kantonsratssession traktandiert. Nach dem tragischen Vorfall von vergangener Woche, bei welchem ein Junge von Pittbulls tödlich verletzte wurde, hat das Bundesamt für Veterinärwesen beschlossen, schärfere Massnahmen gegen gefährliche Hunde einzuführen.
Zusammen mit den Kantonen soll nun bis Ende Januar 2006 ein Massnahmenpaket für die gesamte Schweiz geschaffen werden. Der Regierungsrat unterstützt dieses Vorgehen. Die Empfehlungen und Massnahmen des Bundes, welche in den nächsten Wochen erarbeitet werden, sollen in die Teilrevision des Hundegesetzes einfliessen.
Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Kantonsrat, die Beratung über diese Vorlage aufzuschieben. Damit wird sichergestellt, dass im Hundegesetz die neuen Empfehlungen des Bundes rasch umgesetzt werden können.