Schlosstrauungen werden ab 2006 möglich
21.12.2005 - Solothurn - Der Regierungsrat hat beschlossen, dass ab dem Jahr 2006 Trauungen versuchsweise auch ausserhalb der amtlichen Traulokale, in speziellen festlichen Räumen wie sie z.B. auf Schlössern zu finden sind, durchgeführt werden können. Vorerst können Trauungen auf fünf Schlössern angeboten werden. In der Region Solothurn auf Schloss Waldegg und auf dem Schlösschen Vorder-Bleichenberg, in der Region Oensingen auf Schloss Neu-Bechburg und in der Region Olten auf dem Säli-Schlössli und Schloss Wartenfels. Diese Liste ist nicht abschliessend.
Es wurde bereits bei der Planung der kantonalen Zivilstandsämter klar, dass eine Reduktion der Anzahl der Zivilstandsämter gezwungenermassen Einschränkungen in der Vielfalt der Trauungslokale bringen würde. Anstelle von über neunzig Zivilstandsämtern kann heute noch an sechs Standorten geheiratet werden.
Die Mitte des Jahres 2004 abgeschlossene Reorganisation des kantonalen Zivilstandswesens hat gezeigt, dass sich das neue System bewährt. Das soll aber nicht heissen, dass auf gesellschaftliche Bedürfnisse bei der Wahl des Traulokals nicht reagiert werden darf.
Bereits seit Beginn ihrer Existenz bieten die kantonalen Zivilstandsämter Trauungen auch an Samstagen an. Diese im Jahre 2001 eingeführte Dienstleistung kommt bei den Brautleuten sehr gut an und erfüllt deren Bedürfnis, der Ziviltrauung gleich den privaten festlichen Teil mit den geladenen Gästen folgen zu lassen. Mit den Samstagstrauungen kann das Bedürfnis jener Brautleute befriedigt werden, welche Wert auf eine Kombination von ziviler Trauung und privatem Festakt legen.
Ein weiteres Bedürfnis zahlreicher Brautleute kann nun abgedeckt werden, wenn die Trauungen an einem speziellen Ort oder in speziellen Räumen durchgeführt werden können. Ab dem Jahr 2006 sollen deshalb Trauungen (zuerst probeweise, dann – bei Bewährung - definitiv) auf Schlössern durchgeführt werden dürfen.
Die kantonale Zivilstandsaufsicht im Amt für Gemeinden (AGEM) wurde beauftragt eine Liste über die bewilligten Traulokale, in welchen zusätzlich zu den amtlichen Traulokalen geheiratet werden kann zu führen.