Schlüsselzahl für die Umverteilung von Asylsuchenden bleibt gleich

14.12.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat hat die Schlüsselzahl für die Umverteilung asylsuchender Personen auf die Gemeinden für das Jahr 2006 wiederum auf 1000 festgesetzt. Das heisst, jede Gemeinde hat eine asylsuchende Person pro 1000 Einwohner, mindestens jedoch zwei Asylsuchende aufzunehmen. Die Gesuchszahlen sind gegenüber 2004 erneut rückläufig. Das Bundesamt für Migration BFM geht davon aus, dass sich die Zahl von ca. 10'000 Asylgesuchen stabilisiert. Seit 1. Januar 2005 sind im Kanton Solothurn nur noch die Zentren in Oberbuchsiten und auf dem Balmberg in Betrieb.

Die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden ist Sache der Kantone. Die Zuweisung an die Kantone erfolgt gemäss Verteilschlüssel des Bundes. Der Kanton Solothurn hat 3,5 Prozent aller Asylsuchenden aufzunehmen. Bei der Annahme von ca. 10‘000 Asylgesuchen für das Jahr 2006 (gleich wie 2005) müsste man mit rund 350 Zuweisungen für den Kanton Solothurn rechnen. Die seit April 2004 geltende Praxis, wonach Personen mit einem Nichteintretensentscheid NEE zu einem grossen Teil bereits an der Empfangsstelle weggewiesen werden, bewirkt einen zusätzlich Rückgang der Zuweisungen in die Kantone. Ca. ein Fünftel der Gesuchsteller werden einen NEE erhalten. Somit kann pro 2006 mit ca. 280 Zuweisungen für den Kanton Solothurn gerechnet werden was wiederum die Schlüsselzahl von 1000 ergibt.

Auf Grund des massiven Rückgangs an Asylgesuchen sind seit 2005 nur noch die Zentren in Oberbuchsiten und auf dem Balmberg in Betrieb. Die Zentrenplätze werden per 1. Januar 2006 auf 120 Plätze reduziert.

Der Grossteil der Einwohnergemeinden hat die Aufnahmepflicht solidarisch und pflichtbewusst erfüllt. Es gibt aber noch mehrere Gemeinden, die mit der Aufnahmepflicht in Rückstand sind. Die gegenwärtige Situation bietet jetzt Gelegenheit, diese Rückstände auszugleichen.

Für die Erfüllung der Aufnahmepflicht für Gemeinden mit Rückständen bestehen folgende, zusätzlichen Möglichkeiten:

  • Mehrere Einwohnergemeinden in der Region schliessen sich im Asylbereich zusammen. Dadurch vermindert sich der Aufnahmedruck schon allein deshalb, weil die Einwohnerzahlen aller zusammengeschlossenen Gemeinden zusammengezählt und durch die Schlüsselzahl geteilt werden. Weitere Vorteile liegen auf der Hand: Die Betreuungsaufgabe wird einer Gemeinde übertragen und vereinfacht sich. Der administrative Aufwand verringert sich erheblich.
  • "Rückstandsgemeinden" gelten aufnahmebereiten Einwohnergemeinden oder " Vorsprungsgemeinden" ihre finanziellen Aufwendungen ab, um so ihren Rückstand im Aufnahmesoll zu reduzieren. Sie nehmen entsprechende Kontakte mit den Vorsprungsgemeinden auf.