Volksschule und Kindergarten - Blockzeiten flächendeckend ab 2007

07.12.2005 - Solothurn – Ab dem Schuljahr 2007/2008 müssen im Kanton Solothurn alle Kinder des Kindergartens und der Volksschule vormittags während dreieinhalb Stunden unter der Obhut des Kindergartens respektive der Schule stehen. Der Regierungsrat hat die entsprechende Aenderung des Volksschulgesetzes beschlossen und Botschaft und Entwurf zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Der Solothurner Kantonsrat hatte im Mai 2005 gefordert, per Schuljahr 2006/2007 auf der Volksschulstufe und im Kindergarten im ganzen Kanton Solothurn sogenannte grosse Blockzeiten einzuführen. Den Gemeinden soll dabei das Recht zustehen, über die konkrete Ausgestaltung im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen selber zu bestimmen. Der Regierungsrat legt nun dem Kantonsrat dazu die gesetzlichen Bestimmungen vor. Sie sollen per 1. August 2007 in Kraft treten, also ein Jahr später als vom Kantonsrat gefordert, um den Gemeinden mehr Zeit für Umsetzung und Budgetierung zu lassen.

Die Einführung der sogenannten "grossen" Blockzeiten steht schon lange ganz oben auf der Liste der Schulreformbegehren. Der Regierungsrat der dem Thema "Tagesstrukturen" grosse Bedeutung zu misst, entspricht mit der Einführung von kantonsweiten Blockzeiten den Forderungen von Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Blockzeiten gelten als eine wichtige familienunterstützende Massnahme. Sie bedingen aber auch pädagogische Anpassungen. Bei der Umsetzung der Blockzeiten ist sowohl dem Weiterbildungsbedarf für die Lehrpersonen, als auch den unterschiedlichen Bedürfnissen und den finanziellen Möglichkeiten der Schulgemeinden Rechnung zu tragen.

Für die Amtsperiode 2005-2009 hat sich die Regierung die "Harmonisierung des Bildungsangebots" als wichtiges politisches Ziel gesetzt. Deshalb entspricht die Blockzeiten-Vorlage dem gemeinsamen Vorgehen, das die Nordwestschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (NWEDK, Kantone: AG, BL, BS, BE, FR, LU, SO, ZH) im April 2005 für die Einführung von grossen Blockzeiten verabschiedet hat. Gemäss dieser Absichtserklärung sollen grosse Blockzeiten in der Primarschulunterstufe (4 Lektionen pro Vormittag) und im grossen Kindergarten (6-Jährige; 3,5 Stunden pro Vormittag) bis ins Jahr 2010 eingeführt werden. Aufgrund der gesellschaftspolitischen Forderung einer einheitlichen Handhabung von Blockzeiten für den ganzen Kindergarten und Volksschulbereich, schlägt der Regierungsrat vor, den kleine Kindergarten (5-Jährige) ebenfalls einzubeziehen.

Die Einführung von grossen Blockzeiten verändert in der Schule die Zeitstrukturen und Lerngruppenbildung (Halbklassenunterricht, auch Schichtlektionen genannt). Aber auch der Schulunterricht selber ist hinsichtlich seiner Methodik, Didaktik und Arbeitsabläufe anzupassen. Blockzeiten sind somit nicht ausschliesslich eine organisatorische Massnahme, sondern gleichfalls eine Unterrichts- und Schulentwicklungsaufgabe Und damit auch eine Herausforderung für die Lehrpersonen.

Die Korrekturen zur heute geltenden Stundentafel müssen lediglich auf der Unterstufe (1. bis 3. Klasse der Primarschule) vorgenommen werden, durch Anheben der Anzahl Unterrichtslektionen und im Gegenzug durch Kürzen der Anzahl Schichtlektionen. Da im Kanton Solothurn der Anteil an Schichtlektionen vergleichsweise zu den anderen Kantonen sehr hoch ist, ist eine solche Umlagerung und damit ein für Kanton und Gemeinden kostenneutrales Modell vertretbar. Konkret heisst das, dass an der ersten Klasse der Primarschule das Unterrichtsangebot von 22 auf 24,5 Lektionen ansteigt und der Unterricht in Halbklassen (Schichtung) reduziert wird. Der konfessionelle Religionsunterrichts und die Musikgrundschule sollen in den Vormittagsunterricht einbezogen werden.