Ja, aber zum Ausführungsgesetzgebung zum neuen Finanzausgleich
02.02.2005 - Solothurn – In seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund unterstützt der Regierungsrat weitgehend das umfangreiche Werk der Ausführungsgesetzgebung zum Neuen Finanzausgleich (NFA). Er macht den Bundesrat gleichzeitig aber auf drohende Gefahren aufmerksam, deren Eintreten es zu verhindern gilt. Verbesserungsbedarf besteht nach Ansicht des Regierungsrates insbesondere im Leistungsfeld "Soziale Sicherheit".
Als mögliche Gefahren sieht der Regierungsrat erstens eine verstärkte Zentralisierung des Vollzugs von Bundesaufgaben. Er fordert, dass die Kantone im bisherigen Rahmen Vollzugsorgane bleiben. Zweitens sollen die vorgesehenen Rahmengesetze auch tatsächlich Rahmengesetze sein. Auf eine zu detaillierte Regelung sei zu verzichten. Insbesondere sei die Autonomie der Kantone und damit ihr Selbstbestimmungsrecht zu wahren, damit das Ziel der Aufgabenentflechtung und Stärkung der föderalen Strukturen nicht nachträglich vermindert wird. Weiter sei von Entlastungsprogrammen seitens des Bundes in Leistungsfeldern, welche mit der NFA neu geregelt werden, abzusehen, da sonst die Stimmbürgern im Zusammenhang mit der NFA-Abstimmung im November 2004 präsentierten Zahlen verfälscht würden.
Schliesslich ersucht der Regierungsrat den Bundesrat, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, damit der Neue Finanzausgleich per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden kann. Eine rasche Umsetzung sei aufgrund der deutlichen Zustimmung des Schweizer Volkes zum NFA geboten.
Nachbesserungsbedarf sieht der Regierungsrat insbesondere im Leistungsfeld der Sozialen Sicherheit. Insbesondere stört sich der Regierungsrat am Begriff "invalide Person" in der einschlägigen Gesetzgebung. Es sei "entlarvend" zwar nach Leitbildern, Konzepten und Normalisierungsprinzipen zu rufen und gleichzeitig auf sprachliche Anpassungen aus angeblich formalen Gründen zu verzichten. Er zieht den Begriff "Menschen mit Behinderungen" dem Begriff "invalide Person" vor. Weiter sei nicht einsichtig, weshalb Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, welche mit Arbeitsverträgen arbeiten, von der Kostenbeteiligungspflicht des Wohnsitzkantons ausgenommen werden sollen, wenn sie ausserhalb des Wohnsitzkantons angesiedelt sind. Genau diese Arbeitsverträge würden aber dem Normalisierungs- und Integrationsgedanken entsprechen. Arbeitsverträge unterstützen diese Bestrebungen, währenddem irgendwelche therapeutischen Vereinbarungen oder "Beschäftigungsverträge" den Normalisierungs- und Integrationszielen von Menschen mit Behinderungen zuwiderlaufen.
Weiter gelte es, den Menschen mit Behinderungen eine ihrem Bedarf entsprechende Versorgung anzubieten. Das könnte unter Umständen auch die Beschäftigung in einer ausserkantonalen Institution bedeuten.
Das obige Beispiel ist nur ein kritisches Element im Rahmen der Entwürfe zum Leistungsfeld "Soziale Sicherheit", welches der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort dem Bund zu bedenken gibt.
In den übrigen Bereichen stimmt der Regierungsrat den Vernehmlassungsvorschlägen weitgehend zu und legt jeweils Wert auf eine einfache Lösung. Im Bereich Heimatschutz und Denkmalpflege beantragt er, globale Finanzhilfen seitens des Bundes auch für schützenswerte Objekte regionaler und lokaler Bedeutung. Der Vernehmlassungsbericht sieht eine Unterstützung durch den Bund nur für Objekte von nationaler Bedeutung vor. Im Leistungsfeld "Aubildungsbeihilfen" spricht sich der Regierungsrat bei Erstausbildungen für Stipendien und gegen Darlehen aus. Der Ersatz von Stipendien durch Darlehen bringe weder bildungs- noch sozialpolitisch eine Verbesserung. Hingegen müsse davon ausgegangen werden, dass der zusätzliche Verwaltungsaufwand bei Darlehen die theoretisch vorstellbaren Einsparmöglichkeiten mehr als nur kompensiere.
Die Vernehmlassung zur NFA-Ausführungsgesetzgebung, unter der Federführung des Eidg. Finanzdepartemens, läuft noch bis 15. Februar 2005.