Ja zu den departementalen Verordnungen zum Chemikalienrecht

23.02.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Stellungnahme an das Eidg. Departement des Innern (EDI) und das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Einführung der neuen departementalen Verordnungen zum neuen Chemikalienrecht. Änderungsanträge macht der Regierungsrat lediglich geltend bezüglich der Ausbildung von Personen, welche Chemikalien anwenden oder an Dritte abgeben.

Mit dem neuen Chemikalienrecht wird der "Giftverkehr" in der Schweiz insbesondere durch den Wegfall des heutigen Bewilligungssystems für den Bezug von Giften weitgehend liberalisiert. In den fünf Verordnungsentwürfen des EDI zum neuen Chemikalienrecht werden personenbezogene Anforderungen und Voraussetzungen für den Umgang mit besonders gefährlichen Chemikalien geregelt. Damit soll sichergestellt werden, dass weiterhin ein ausreichender Schutz bei der Abgabe und beim Umgang mit diesen Chemikalien gewährleistet ist.

Die fünf Verordnungsentwürfe des UVEK zum neuen Chemikalienrecht verlangen für den beruflichen oder gewerblichen Umgang mit besonders umweltgefährdenden Stoffen, wie Kältemitteln, Pflanzenschutzmitteln und Holzschutzmitteln, eine Fachbewilligung. Diese Fachbewilligungen setzen eine entsprechende Ausbildung und Prüfung voraus und sollen sicherstellen, dass durch den fachgerechten Umgang mit solchen Stoffen die Umwelt nicht geschädigt wird.

Der Regierungsrat begrüsst die Einführung der neuen departementalen Verordnungen, wünscht aber in Teilbereichen leichte Anpassungen bezüglich der Ausbildung der Anwender und Abgeber von Chemikalien.