Ja zum Bundesgesetz über die Anwendung polizeilichen Zwangs

23.02.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement dem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Anwendung polizeilichen Zwangs im Bereich des Ausländerrechts und der Häftlingstransporte im Auftrag des Bundes grundsätzlich zu. Das neue Bundesgesetz führt zur Vereinheitlichung der Materie und schafft damit Rechtssicherheit.

Die Anwendung des polizeilichen Zwangs im Rahmen der Rückführung von ausländischen Personen war bisher in den Diensterlassen der kantonalen Polizeikorps geregelt. Der Bund hat nun den Bedenken auf verschiedenen Ebenen gegen diese Lösung Rechnung getragen und ein Bundesgesetz entworfen. Dieses regelt die Materie der zwangsweisen Ausschaffungen einheitlich für die ganze Schweiz.

Der Regierungsrat begrüsst und unterstützt diese Stossrichtung ausdrücklich. Das Gesetz behebt den Mangel, dass in ein und derselben Sache verschiedene kantonale Praktiken bestanden. Entsprechend dem geschützten Rechtsgut, den bürgerlichen Grundrechten, ist ein Bundesgesetz die richtige Stufe für den Entwurf. Dieser drückt die aktuelle Praxis aus. Die Lehren aus den unglücklichen Vorfällen wurden gezogen und haben im Entwurf Eingang gefunden.

Inhaltlich ist der Regierungsrat mit dem Vorschlag bis auf kleine Details einverstanden. Er hat in der Vernehmlassung die Erwartung ausgedrückt, dass der Bund bei der weiteren Bearbeitung auf das Wissen der Kantone in Polizeibelangen zurückgreift.