Ja zur Präzisierung des Verbandsbeschwerderechts
23.02.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat äussert sich zum Vorentwurf der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, der Aenderungen des Umweltschutzgesetzes und des Natur- und Heimatschutzgesetzes vorsieht, grundsätzlich positiv. Die Aenderungen bezwecken die Verhinderung von Missbräuchen des Verbandsbeschwerderechts und Vereinfachungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Der Regierungsrat ist mit den meisten Anträgen der Kommission einverstanden, geht aber mit ihr einig, dass die Vorschläge eine relativ beschränkte Tragweite aufweisen, welche das Problem nicht vollends lösen. Er vertritt in seiner Vernehmlassung die Ansicht, die Gefahr des Missbrauchs des Verbandsbeschwerderechts liege nicht allein beim Institut der Beschwerde selber, sondern vielmehr im materiellen Umweltrecht, in dem dieses überhaupt verhandelbar ist.
Hinzu komme, dass es an der notwendigen Koordination zwischen Umweltrecht und Raumplanungsrecht fehle. Es sei anzustreben, umweltrelevante Projekte und daraus resultierende Konflikte bereits im Stadium der Nutzungsplanung zu lösen, damit die Rechtssicherheit für den Investor im Rahmen des nachfolgenden Baubewilligungsverfahrens erhöht werden kann. Es könne nicht darum gehen, das Verbandsbeschwerderecht abzuschaffen, vielmehr sei es in einem ersten Schritt zu verwesentlichen und auf klare Rechtsverletzungen zu beschränken. Sodann müssten Umwelt- und Raumplanungsrecht besser koordiniert werden.