Ja zur Revision der Milchqualitätsverordnung

23.02.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement der Revision der Milchqualitätsverordnung zu. Diese bringt die von ihm bereits in früheren Stellungnahmen geforderte Entflechtung der Aufgaben und ermöglicht das Eliminieren von Doppelspurigkeiten.

Wegen den Veränderungen in der Landwirtschaft und der Entwicklung in der Analysetechnik haben sich die Abläufe in der Qualitätssicherung der Milch verändert. Mit der Revision der Milchqualitätsverordnung strebt der Bundesrat deshalb eine konsequente Entflechtung der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Bund, den Kantonen und der Branche an. Der Bund setzt die Qualitätsstandards, führt die Aufsicht und beteiligt sich mittels Leistungsaufträgen an den Kosten der Qualitätssicherung. Die Kantone sind verantwortlich für die Durchführung der Inspektionen auf den Milchproduktions- und Verarbeitungsbetrieben, während die Milchproduzenten und Milchverarbeiter bzw. ihre Organisationen die eigentliche Qualitätskontrolle der Milch sicherstellen.

Die vorgesehene Neuregelung entspricht den Forderungen des Kantons Solothurn, welcher bereits seit Januar 2004 in diesem Sinne arbeitet und die Inspektionen auf den Milchwirtschaftsbetrieben durch die Kantonale Lebensmittelkontrolle durchführen lässt. Dieses Vorgehen hat sich bewährt, weshalb der Regierungsrat in seiner Stellungnahme die Neuausrichtung begrüsst und lediglich auf ein paar Details und Unklarheiten hinweist.