Stationierungskonzept der Armee – Regionale Lösung gefordert
02.02.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat zeigt sich in der Vernehmlassung an das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zum Stationierungskonzept der Armee erfreut, dass der Lehrverband Genie/Rettung 5 am jetzigen Standort in Solothurn verbleibt, und macht sich auch stark für die Beibehaltung der Retablierungsstelle im Zeughaus Solothurn (Gemeindegebiet Zuchwil) oder allenfalls in Wangen an der Aare.
Im Dezember 2004 wurden die Kantone vom Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) über das Stationierungskonzept mit den einschneidenden Massnahmen informiert, die auf rein militärisch-betriebswirtschaftlicher Sicht basieren.
Mit Genugtuung nimmt der Regierungsrat zur Kenntnis, dass der Lehrverband Genie/Rettung 5 am Standort Solothurn – im eben umgebauten Zeughaus in Zuchwil – mit den etwas mehr als 30 Arbeitsplätzen verbleiben wird, und dass bis zum Jahre 2010 noch mehr Personen beschäftigt werden. Das VBS zeigte dies im Konzept klar auf.
Gemäss dem vorliegenden Planungsstand soll das Eidgenössische Zeughaus in Wangen an der Aare – an der Peripherie zum Kanton Solothurn liegend – fast vollständig aufgehoben werden. Bis anhin bestanden in vielen Bereichen eine enge und ausgezeichnete Zusammenarbeit. Im Eidgenössischen Zeughaus Wangen an der Aare sind derzeit auch 30 im Kanton Solothurn wohnhafte Personen beschäftigt, was ein Drittel aller Beschäftigten ausmacht.
Das Stationierungskonzept basiert auf einer rein militärisch-betriebswirt-schaftlichen Basis. Für die Solothurner Regierung sind neben den wehrpolitischen, vor allem volkswirtschaftliche und auch ökologische Überlegungen in der Beurteilung zu berücksichtigen. Die Regierung würde es sehr begrüssen und ist überzeugt, das Infracenter am Standort Wangen an der Aare anzusiedeln. Dies deshalb, weil in kürzester Zeit die zugewiesenen Waffen-, Übungs- und Schiessplätze im Solothurner Jura (Spittelberg-Fasiswald, Guldental) und die vorhandenen Anlagen erreicht, unterhalten und betrieben werden könnten. Zudem führt die Autobahn kaum mehr als 500 Meter am möglichen Standort vorbei. Ebenso wären in Wangen an der Aare praktisch auch keine Investitionen mehr zu tätigen.
Weiterhin interessiert ist der Kanton an der Weiterführung der Retablierungsstelle im Zeughaus Solothurn (Gemeindegebiet Zuchwil) und signalisiert die Bereitschaft, eine neue Vereinbarung abzuschliessen. Der Regierungsrat begründet dies mit der festen Überzeugung, dass die regionale Kundenbetreuung (Militärverwaltung und auch persönliche Ausrüstung) ebenso von zentraler Bedeutung ist. Als Alternative sähe die Regierung die Errichtung der Retablierungsstelle im Zeughaus Wangen an der Aare. Die nächstgelegenen Retablierungsstellen befinden sich nach dem neuen Konzept in Basel, Othmarsingen (AG) und Bern.
Das VBS bezeichnete im Stationierungskonzept auch die Liste der nicht mehr benötigten Unterkünfte. Noch im Monat Dezember wurden die Solothurner Gemeinden vom Amt für Militär und Bevölkerungsschutz über die Schliessung der Gemeindeunterkünfte informiert. Die Regierung unterstützt die Beibehaltung der Gemeindeunterkünfte in Laupersdorf und auch Herbetswil. Vor allem deshalb, weil der Ausbildungsstandort «Hellchöpfli» (erste Jurakette) immer noch genutzt wird und der kurze Anfahrtsweg nicht nur aus organisatorischer, sondern auch in ökologischer und finanzieller Sicht sinnvoll ist. Die im Jahre 1986 in Laupersdorf erbaute Unterkunft ist in einem guten Zustand und wurde jeweils von Infanterie-Rekrutenschulen genutzt. Im vergangenen Herbst waren Durchdiener in Herbetswil einquartiert.
Die Truppenunterkunft Wolfsgrube in Oberbuchsiten wurde aufgrund des Anforderungsprofils des Militärs und des Schiessvertrages im Jahre 1989 umgebaut. Für die Benützung des Schiessplatzes Rinderweid (Gemeindegebiet Oberbuchsiten) wurde ein Dienstbarkeitsvertrag von 25 Jahren abgeschlossen und dauert noch bis Ende des Jahres 2014. Das VBS will jedoch auf die Benützung ab dem Jahre 2008 verzichten. Die Solothurner Regierung bittet deshalb die Verantwortlichen des VBS, die vertragliche Situation nochmals zu prüfen, um die weitere Benützung nach Möglichkeit sicherzustellen.