Ab 2006: Steuererklärung direkt an die kantonalen Steuerbehörden

12.01.2005 - Solothurn – Ab 2006 sollen die Bürger ihre Steuererklärung nicht mehr in der Gemeinde beim Staatssteuerregisterführer abgeben sondern direkt beim kantonalen Steueramt oder bei dessen fünf Veranlagungsbehörden einreichen. Damit können Doppelspurigkeiten vermieden und Kosten gespart werden. Der Regierungsrat hat mit der Änderungen von vier Verordnungen im Steuerbereich die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Projekts geschaffen. Insgesamt können damit 650'000 Franken gespart werden.

Heute müssen die natürlichen Personen ihre Steuererklärungen beim Staatssteuerregisterführer (SRF) der Einwohnergemeinde abgeben. Der SRF führt die Eingangskontrolle durch und ist verantwortlich für das Mahnwesen und die Fristerstreckungen. Er leitet die eingegangenen Steuererklärungen an die Veranlagungsbehörden (VB) weiter. Diese führen eine zusätzliche Eingangskontrolle.

Um das Verfahren zu vereinheitlichen und zu straffen, sollen die Steuererklärungen zukünftig direkt beim kantonalen Steueramt (KSTA) bzw. bei den zuständigen Veranlagungsbehörden eingereicht werden. Diese werden neben der Eingangskontrolle neu auch für das Frist- und Mahnwesen verantwortlich sein. Mit der Zentralisierung entfallen Bearbeitungsschritte, nämlich die Eingangskontrolle in der Gemeinde und das Weiterleiten der Steuererklärungen an die VB. Die Fristenkontrolle und das Mahnwesen lassen sich automatisieren und damit rationalisieren und vereinheitlichen. Die vorgeschlagene Lösung bildet die Voraussetzung für nächste geplante Rationalisierungsschritte.

Obwohl das KSTA wegen der zusätzlichen Aufgaben etwa sieben Personen mehr anstellen und die INES-Applikation anpassen wird, kann der Kanton per Saldo sein Ergebnis jährlich um rund 650'000 Franken verbessern. Einerseits reduzieren sich die Entschädigungen für die SRF um zwei Drittel. Anderseits fliessen die Gebühren für Fristerstreckungen und Mahnungen neu an den Kanton.

Mit den beschlossenen Änderungen von vier Verordnungen im Steuerbereich hat der Regierungsrat die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Projekts geschaffen. Die Änderungen werden anfangs 2006 in Kraft treten. Im laufenden Jahr sind folglich die Steuererklärungen noch wie gewohnt bei der Einwohnergemeinde einzureichen.