Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 11. Januar 2005...
12.01.2005 -
Beschlossen
- Änderungen der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern, der Steuerverordnung Nr. 1, der Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer und der Verordnung über die Entschädigung der Staatssteuerregisterführer. Das Einspruchsrecht des Kantonsrates bleibt vorbehalten.
- Die Resultatsermittlung in den bevorstehenden Kantonsrats- und Regierungsratswahlen ausschliesslich über das neue Wahl- und Abstimmungsinformationssystem (WABSTI) vorzunehmen. Wahlbüros, die über keinen gemeindeeigenen WABSTI-Anschluss verfügen, müssen sich für die Resultatsermittlung in ein vom Kanton zur Verfügung gestelltes Gebäude, in der Regel im Oberamt, begeben. Interessierte Gemeinden können sich weiterhin, noch bis Ende Januar, einen WABSTI-Anschluss einrichten lassen.
STAATSKANZLEI