Grundsätzliches Ja zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes

19.01.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an die Oberzolldirektion dem vom Eidg. Finanzdpeartement vorgelegten Gesetzesentwurf zur Aenderung des Mineralölsteuergesetzes grundsätzlich zu. Mit der Änderung will der Bundesrat Erd- und Flüssiggas sowie Biogas und andere Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen fiskalisch fördern, um die CO2-Emissionen und andere Luftschadstoffe zu senken. Die angestrebte Haushaltneutralität soll durch eine Höherbesteuerung des Benzins erreicht werden.

Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen weisen im Vergleich zu fossilen Treibstoffen eine bessere CO2-Bilanz auf. Die Herstellung von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen ist aber teurer als diejenige der fossilen Treibstoffe. Darum will die vom Eidg. Finanzdepartement in die Vernehmlassung geschickte Änderung des Mineralölsteuergesetzes Erd- und Flüssiggas sowie Biogas und andere Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen steuerlich entlasten. Der Steuersatz auf Erd- und Flüssiggas soll um 40 Rappen je Liter Benzinäquvalent gesenkt und die Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen ganz steuerbefreit werden. Damit der Bundeshaushalt durch diese Steuersenkungen keine Ausfälle erleidet, soll das Benzin höher besteuert werden, was im Einführungsjahr 2007 zu einem Preisanstieg von zwei Rappen pro Liter führt. Bis im Jahr 2010 muss mit einem Preisanstieg von sechs Rappen pro Liter Benzin gerechnet werden.

Grundsätzlich erachtet der Regierungsrat die vorgeschlagene Massnahme als zweckmässig, die CO2-Reduktionsziele zu unterstützen. Mit dem Vorschlag, auch andere Flüssigtreibstoffe wie Methylesteröle, Biodiesel und Bioethanol steuerlich zu entlasten ist er jedoch nicht einverstanden. Die erwähnten Diesel- und Benzinersatzstoffe leisten keinen Beitrag zur Verminderung der Luftschadstoffe. Diese Treibstoffe bilden auch keine Anreize zur Beschaffung CO2-mindernder und abgasarmer Fahrzeuge.

Der Regierungsrat unterstützt das Ziel, die erwähnten fiskalischen Entlastungen durch eine Verteuerung des Benzins und Diesels auszugleichen. Auf keinen Fall dürfen dem Bund durch die klimapolitisch richtigen Massnahmen finanzielle Ausfälle entstehen. Das Ziel der Haushaltneutralität der Massnahmen wird daher unterstützt.