Ja zum Teilbericht "Sanktionen in der Finanzmarktaufsicht"

19.01.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat erklärt sich in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Finanzdepartement mit dem Teilbericht der Expertenkommission "Sanktionen in der Finanzaufsicht" einverstanden.

Der Bericht zeigt ein neues, harmonisiertes Sanktionenssystem auf, mit welchem die Finanzmarktaufsicht inskünftig ausgestattet werden soll. Mit der vorgeschlagenen neuen Sanktionsordnung soll nach Auffassung der Expertenkommission das Funktionieren der unterstellten Institute sowie der Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherter wirksamer sichergestellt werden.

Die Kantone sind von der Neuordnung des Sanktionssystems insofern betroffen, als vorgesehen wird, ihnen keine Funktion im Strafverfahren zuzuweisen. Der Regierungsrat begrüsst es ausdrücklich, dass weiterhin das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die zuständige Strafbehörde sein soll und kein Wechsel der Zuständigkeit zu den Kantonen vorgesehen wird. Gleiches gilt auch für den Vorschlag, dass das Bundesstrafgericht als einziges erstinstanzliches Gericht zuständig erklärt wird.

Kantonale Gerichte stossen wegen der zunehmenden Komplexität der Fälle sowie der beschränkten Ressourcen bei der Bearbeitung entsprechender Fälle an Limiten. Der Rechtsschutz wird besser gewährleistet, wenn die fachliche Kompetenz gebündelt wird und dadurch eine einheitliche Rechtspraxis aufgebaut werden kann.

Der Regierungsrat kann sich mit den Vorschlägen der Expertenkommission einverstanden erklären und teilt auch deren Auffassung, dass mit der neuen Sanktionenordnung wie auch mit den vorgesehenen Verfahrenszuständigkeiten der Finanzmarktaufsicht zu mehr Durchschlagskraft verholfen werden kann.