Ja zur Ratifikation des Haager Trust-Übereinkommens

26.01.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement der Ratifikation des Haager Trust-Übereinkommens und den damit verbundenen Gesetzesanpassungen zu. Wegleitend war, angesichts der wachsenden Bedeutung dieses Rechtsinstituts, mehr Rechtssicherheit zu schaffen und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu erhöhen.

Das Rechtsinstitut des Trusts ist im angelsächsischen Rechtskreis entstanden und bezeichnet ein Rechtsverhältnis, wonach ein Treugeber (settlor) bestimmte Vermögenswerte treuhänderisch auf den trustee überträgt, damit sie dieser verwaltet und entsprechend dem vom Treugeber vorgegebenen Zweck verwendet. Der Bund hat eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, nach der das Haager Übereinkommen über das auf trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung ratifiziert werden soll. Vorgesehen ist zudem eine entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) und des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).

Der Regierungsrat erachtet die Vorlage als sinnvoll und zweckmässig. Der Trust habe international und auch in der Schweiz grosse Bedeutung erlangt. So lägen zahlreiche Vermögenswerte, die zu Trusts gehören oder im Namen von Trusts verwaltet werden, bei Schweizer Banken. Diese richteten vermehrt eigene Trustabteilungen ein; aber auch viele spezialisierte Firmen sowie Treuhandgesellschaften und Anwälte seien im Bereich der Trust-Administration tätig.

Nach geltendem Recht werde der Trust bereits weitgehend anerkannt, dennoch bestünden rechtliche Unsicherheiten in verschiedener Hinsicht. In Anbetracht der zunehmenden Bedeutung des Trust-Geschäfts sei mehr Rechtssicherheit wünschenswert. Es bestehe seitens der beteiligten Parteien und der involvierten Behörden ein Interesse daran, die im Einzelfall anwendbaren Rechtsnormen möglichst sicher eruieren zu können. Eine klare rechtliche Grundlage schaffe zudem bessere Rahmenbedingungen zur Einrichtung und Verwaltung von Trusts und steigere damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz.