Solothurner Westumfahrung genehmigt

19.01.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat hat die Nutzungspläne des Projektes "Solothurn, Entlastung West" genehmigt. Damit hat er die Rechts- und Zweckmässigkeit der Planung und die Umweltverträglichkeit des Projektes festgestellt.

Die genehmigte Planung besteht aus der neuen Strassenverbindung zwischen Bürenstrasse und Bielstrasse T5 inkl. neuem Aareübergang und Gibelintunnel. Als Aareübergang dienen je eine Brücke für den motorisierten Fahrzeugverkehr und den Langsamverkehr. Bestandteil des Projektes bilden aber auch Flankierende Massnahmen auf Kantons- und Gemeindestrassen sowie ökologische Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen an der Aare.

Gegen die im Sommer 2004 aufgelegte Planung waren rund 30 Einsprachen eingegangen, unter anderem auch vom Verkehrsclub Schweiz (VCS). Mit zwei Dritteln der Einsprecher konnte eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. So auch mit dem von den ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen betroffenen Landwirt an der Aare.

Dagegen setzt sich der Regierungsrat in seinem Entscheid eingehend mit der umfangreichen Einsprache des VCS auseinander, welche er ablehnt. Im Wesentlichen hält er dem Umweltschutzverband entgegen, dass es beim neuen Aareübergang und der gleichzeitigen Schliessung der Wengibrücke für den Motorfahrzeugverkehr um eine angebotsorientierte Verlagerung des Verkehrs an den Siedlungsrand und die Entlastung der Innenstadt geht. Planungs- und umweltrechtlich sei von einer positiven Gesamtbilanz des Gesamtverkehrsprojektes auszugehen.

Gleichzeitig mit dem Projekt der Entlastung West genehmigte der Regierungsrat auch weitere wichtige Erschliessungspläne auf Stadtgebiet wie den Erschliessungsplan über den Bahnhofplatz, jenen für den Ersatz der Rötibrücke und die Erschliessungspläne zu den Flankierenden Massnahmen zur A5. Diese Planungen sind auch inhaltlich auf die Westumfahrung abgestimmt. Auch hier konnten die meisten der 20 Einsprachen einvernehmlich erledigt werden.

Der Zeitplan der Realisierung des für die Stadt und Region Solothurn so bedeutsamen Projektes ist im Wesentlichen davon abhängig, ob nun gegen den Genehmigungsbeschluss (Verbands)beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht wird. Ohne eine solche könnte im März 2005 mit der Dammschüttung für die Aarebrücke begonnen werden, welche wegen zu erwartenden Setzungen möglichst früh erfolgen sollte. Der eigentliche Baubeginn wäre im August 2005 und die Inbetriebnahme könnte Mitte 2008 erfolgen. Als nächstes ist eine Orientierung der Anwohner über die Dammschüttung vorgesehen.

Auch mit dem Ersatz der Rötibrücke soll in diesem Herbst begonnen werden, die Bauzeit dürfte 1½ Jahre betragen. Der Verkehr wird über eine Hilfsbrücke aufrecht erhalten.

Nachdem die Flankierenden Massnahmen zur A5 aufgrund der Vorgabe des Bundes bis 2009 realisiert sein müssen (was auch eine Neugestaltung des Bahnhofplatzes beinhaltet), kann damit gerechnet werden, dass das neue Verkehrsregime in der Stadt Solothurn noch in diesem Jahrzehnt voll realisiert wird.