300‘000 Franken für eine Kunstturnerhalle in Solothurn
06.07.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat hat der Kunstturner-Vereinigung des Kantons Solothurn für das Neubauprojekt einer Kunstturnerhalle in Solothurn, die polysportiven Zwecken dienen soll, einen einmaligen Beitrag von 300'000 Franken aus dem Sport-Toto-Fonds gesprochen.
Die Kunstturner-Vereinigung des Kantons Solothurn (KVKSO) betreibt seit 1992 ein regionales Kunstturn-Leistungszentrum in der Brühlturnhalle in Solothurn. Aufgrund dieses Engagements haben viele sportliche Erfolge resultiert, so dass das Kunstturnwesen zu einem Aushängeschild des Kantons geworden ist. Das Leistungszentrum steht dabei im direkten Wettbewerb zu sieben andern vergleichbaren Zentren in der Schweiz.
Um hinsichtlich der Infrastruktur konkurrenzfähig zu den andern Leistungszentren zu bleiben, hat sich die KVKSO entschlossen, auch eine eigene Kunstturnerhalle zu bauen. Die Vorteile einer eigenen Halle sind offensichtlich: jederzeitige Verfügbarkeit der Halle, optimale Gestaltung von Konzepten zwischen Schule und Sport, Zeitgewinn durch fix installierte Geräte, etc..
Die neue Halle soll polysportiv genutzt werden. Kerngeschäft wird nach wie vor das regionale Leistungszentrum im Kunstturnen sein. Zusätzlich beabsichtigt die KVKSO, die Anlage für das Kinderturnen und die professionelle Talenterfassung zu öffnen. Im Weiteren ist eine Mitnutzung auch für das Geräteturnen, für Aerobic, Tanz und Gymnastik vorgesehen. Zudem ist geplant, die Anlage für Kurse, Wettkämpfe und Lager anzubieten. Schliesslich beabsichtigt die KVKSO, ein Kompetenzzentrum gegen Bewegungsarmut zu schaffen.
Die KVKSO wird die neue Halle gemeinsam mit der CIS Solothurn AG errichten, die selbst eine neue Badmintonhalle erstellen muss. Die bereits vorhandenen Nebenräume können gemeinsam genutzt werden. Das Investitionsvolumen der KVKSO beträgt dabei brutto rund 1'350'000 Franken.
Die Zusage des Regierungsrates ist an die Auflagen gebunden, dass die Mittel zweckgebunden für das Neubauprojekt der Kunstturnerhalle zu verwenden sind. Zudem muss die Anlage polysportiven Zwecken dienen.