Einführungsgesetz zur wirtschaftlichen Landesversorgung - Vernehmlassung beschlossen

06.07.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, das Vernehmlassungsverfahren im Zusammenhang mit dem Erlass eines Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung (EG LVG) einzuleiten. Das neue Einführungsgesetz ermöglicht, die Umsetzung der kantonalen Aufgaben und Massnahmen im Bereich der wirtschaftlichen Landesversorgung.

Mit dem Erlass des Einführungsgesetzes zur wirtschaftlichen Landesversorgung (EG LVG) sollen die Vorgaben des Bundes für Aufgaben und Organisation der kantonalen, für die wirtschaftliche Landesversorgung zuständigen, Stellen umgesetzt werden. Die bis heute diesbezüglich geltende Regelung, die Verordnung über Organisation und Aufgaben der Kriegswirtschaft im Kanton Solothurn aus dem Jahre 1961, stützt sich noch auf das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Kriegsvorsorge vom 30. September 1955. Dieses ist mit in Kraft treten des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung (LVG) am 1. September 1983 aufgehoben und ersetzt worden.

Die Verordnung über Organisation und Aufgaben der Kriegswirtschaft im Kanton Solothurn vom 12. September 1961 passte danach mit dem LVG sowie dessen späteren Anpassungen, insbesondere betreffend Aufgaben und Organisation, nie wirklich zusammen. Für einen reibungslosen Vollzug der Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung ist seitens des Kantons daher eine Anpassung der rechtlichen Grundlage notwendig. Auch ist für die Aufgabendelegation an die Gemeinden sowie die Regelung des Rechtsschutzes ein Gesetz erforderlich.

Im nun zur Vernehmlassung vorliegenden Einführungsgesetz (EG LVG) werden die Bezeichnung der Organe der wirtschaftlichen Landesversorgung auf Stufe Kanton, deren Aufgaben und Geheimhaltungspflichten, die Kosten sowie die Rechtspflege geregelt. Im Weiteren besteht ein Hinweis auf die geltenden Strafbestimmungen im Rahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung.