EU-Hygienerecht – Ein Ja mit deutlichen Vorbehalten

06.07.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Anhörungsantwort an das Bundesamt für Gesundheit, die Übernahme des EU-Hygienerechts, welches zum integralen Verbraucherschutz einen wichtigen Beitrag leistet. Allerdings hält er fest, dass das Paket von 33 Verordnungen deutliche strukturelle und inhaltliche Mängel aufweise, da die Grundsätze des EU-Weissbuchs zur Lebensmittelsicherheit nicht konsequent übernommen wurden. Insbesondere werde keine Rücksicht auf die Vollzugsstrukturen der Kantone genommen und es bestehe keine Abgeltungsregelung für Aufgaben, die vom Bund an die Kantone delegiert werden, aber bisher Bundesaufgaben waren. Gegen die Mehraufwendungen wehrt sich der Regierungsrat.

Beim vorliegenden Paket handelt es sich um eine Revision des Lebensmittelrechts. Die Sicherstellung des Verbraucherschutzes "from farm to the fork" sollte deshalb eine einheitliche gesetzliche Grundlage haben, die mit dem heutigen Lebensmittelgesetzes gegeben wäre. Diese Zielsetzung verfolge aber die vorliegende Revision nicht konsequent. Deshalb verlangt der Regierungsrat, dass alle die Lebensmittelsicherheit betreffenden Aspekte, in die vorgeschlagenen Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) einzubauen sind, was im Entwurf nicht so vorgesehen sei. Damit würden die bewährten Kantonalen Vollzugsstrukturen - Kantonstierarzt und Kantonschemiker - weiterhin mit der Umsetzung betraut. Diese Strukturen hätten sich nämlich als pragmatisch und wirkungsvoll bewährt.

er Vorschlag, einen Teil der neuen Vorschriften über das Landwirtschaftsrecht zu regeln führt – nach Meinung des Regierungsrates - zu Doppelspurigkeiten und zu einem schwerfälligen Vollzug. Im übrigen widerspreche dieses Vorgehen den entsprechenden EU-Rahmenverordnungen.

Auch die Aufsplitterung der Vorschriften über Hygiene der Lebensmittel in verschiedene Erlasse sei für die Vollzugsbehörden nicht praktikabel und trage der bewährten schlanken Vollzugsstruktur im Kanton in keiner Weise Rechnung.

Im Weiteren soll von der Stichproben- zur regelmässigen Kontrolle übergegangen werden, eine Bewilligungs- resp. Meldepflicht der Betriebe eingeführt werden und der Bund die Kompetenz erhalten, nationale Kontrollpläne zu erstellen und entsprechende Weisungen an die Kantone zu erteilen. Die bisher vom Bund ausgeübte und auch bezahlte Kontrolle von Lebensmittelimporten würde überdies zum grossen Teil den Kantonen zufallen. Dies führe zu wesentlichen personellen und finanziellen Mehraufwendungen der Kantone. Der Regierungsrat fordert deshalb eine entsprechende Abgeltung durch den Bund.