Regierungsrat befürwortet Infrastrukturfonds

13.07.2005 - Solothurn - Der Regierungsrat befürwortet in seiner Vernehmlasusngsantwort an das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Schaffung eines Fonds für den Agglomerationsverkehr und Nationalstrassen (Infrastrukturfonds). Den als Übergangslösung geplanten Dringlichkeitsfonds lehnt er hingegen ab.

Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative Avanti wurde im Februar 2004 vom Volk deutlich abgelehnt. Die Vorlage scheiterte in erster Linie an der vorgeschlagenen zweiten Gotthardröhre. Unbestritten waren demgegenüber die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes und die Förderung des Agglomerationsverkehrs. Der Bundesrat hat eine neue Vorlage ausgearbeitet und jetzt in eine breite Vernehmlassung geschickt.

Es gilt als unbestritten, dass die Finanzierung des Agglomerationsverkehrs eines Engagements des Bundes bedarf. Ohne diese Unterstützung können wichtige Infrastrukturvorhaben in den Agglomerationen nicht gelöst werden. Der Regierungsrat befürwortet die Einrichtung des geplanten Fonds für den Agglomerationsverkehr und für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes sowie die Beseitigung von Kapazitätsengpässen auf den Nationalstrassen. Dabei geht es nicht darum, den Bund zu entlasten, sondern nötige Infrastrukturvorhaben für Strasse und Schiene in den Agglomerationen dank neu vorhandenen Mitfinanzierungen des Bundes mit bestehenden Rückstellungen der Spezialfinanzierung zu ermöglichen.

Da der Bundesrat davon ausgeht, dass die Einführung dieses Fonds nicht vor 2010 möglich ist, schlägt er für dringende und schwerfinanzierbare Infrastrukturvorhaben für die Jahre 2007 bis 2011 einen Dringlichkeitsfonds vor. Dieser Fonds würde mit 2,2 Mia. Franken alimentiert und beinhaltet u.a. auch einen Beitrag an die Entlastung der Region Olten. Der Regierungsrat verlangt statt zweier Gesetzesentwürfe nur ein Gesetz für den Infrastrukturfonds, jedoch mit entsprechenden Übergangsbestimmungen. Dabei geht er davon aus, dass die Projekte des Dringlichkeitsfonds zwangsläufig in den Infrastrukturfonds einfliessen. Es ist vorgesehen, dass damit bis 50 % der Baukosten vom Bund finanziert werden.