Verkehrsintensive Grossprojekte am richtigen Standort
13.07.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat hat eine Ergänzung des kantonalen Richtplans mit Standortkriterien für die Planung von verkehrsintensiven Anlagen beschlossen. Vorhaben, die überdurchschnittlich viel Mehrverkehr erzeugen wie Einkaufs- oder Verteilzentren, sollen künftig an den am besten geeigneten Standorten geplant werden.
Neue verkehrsintensive Vorhaben sollen künftig an den am besten geeigneten Standorten geplant werden. Um dies zu erreichen, setzt die beschlossene Richtplananpassung für publikums- und güterverkehrsintensive Anlagen klare Standortkriterien fest. Dadurch kann der Mehrverkehr und damit die zusätzliche Luftbelastung begrenzt werden. Ebenfalls wird eine grössere Planungssicherheit für sämtliche Akteure geschaffen (Investoren, Gemeinden).
Als publikumsintensive Anlagen gelten grosse Einkaufszentren, Fachmärkte, Freizeitanlagen oder Dienstleistungszentren mit mehr als 1500 täglichen Personenwagenfahrten. Für solche Anlagen ist an geeigneten Orten eine Zone für publikumsintensive Nutzungen auszuweisen. Geeignet ist ein Standort, wenn er die Siedlungsstruktur berücksichtigt, also möglichst zentral liegt, und auch zu Fuss, mit dem Velo oder mit dem öffentlichen Verkehr gut erreichbar ist.
Als güterverkehrsintensive Anlagen gelten grosse Logistikzentren oder Lagerhäuser mit mehr als 400 täglichen Lastwagenfahrten. Für diese Anlagen ist an geeigneten Orten eine Zone für güterverkehrsintensive Nutzungen zu erlassen. Die geeigneten Standorte liegen so, dass die Lärm- und Luftbelastung von Wohngebieten minimiert wird. Zudem sind die bestehenden Strassenkapazitäten und die Möglichkeit der Erschliessung mit Industriegeleisen zu berücksichtigen.
Die Gemeinden mit geeigneten Standorten für publikums- oder güterverkehrsintensive Anlagen müssen ihre Bauzonen innert zweier Jahre im Sinne der Standortkriterien überarbeiten und differenzieren.