Fachhochschulgesetz – Regierungsrat will mehr Spielraum

15.06.2005 - Solothurn - Der Regierungsrat setzt sich in seiner Antwort an das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie zu den Entwürfen des Bundes für die Ausführungserlasse zum teilrevidierten Fachhochschulgesetz dafür ein, dass den Fachhochschulen der nötige Handlungsspielraum gewährt wird. Im Weiterbildungsbereich verlangt er zudem gleich lange Spiesse für Fachhochschulen und Universitäten.

Der Bund beabsichtigt, das teilrevidierte Fachhochschulgesetz samt Ausführungserlassen auf den 1. September 2005 in Kraft zu setzen. Der Regierungsrat hat sich im Rahmen der Anhörung zu den vorgesehenen Anpassungen der Ausführungserlasse geäussert. Nachdem die Aufbauphase der Fachhochschulen mit dem damit verbundenen Konzentrationsprozess weitgehend abgeschlossen ist, muss – so der Regierungsrat - den Fachhochschulen aber der nötige Handlungsspielraum für ihre weitere Entwicklung gewährt werden. Die jetzige Regelungsdichte enge die Fachhochschulen allzu stark ein und verschaffe ihnen damit auf dem Bildungsmarkt Nachteile, insbesondere auch im Wettbewerb mit den Universitäten.

Der Bund will sich aus der Subventionierung der Weiterbildungsangebote, inklusive Nachdiplomstudien, zurückziehen. Der Regierungsrat verlangt diesbezüglich, dass künftig auch keine Bundesmittel mehr in die Weiterbildungsangebote der Universitäten und ETH’s gesteckt werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Ausserdem spricht er sich gegen eine verordnete, generelle Verlängerung und Verteuerung von Nachdiplomstudien aus.