Flankierende Massnahmen zum freien Personenverkehr koordiniert umsetzen
30.06.2005 - Solothurn – Die Geschäftsstellenleiter der Tripartiten Kommissionen der Nordwestschweiz treffen sich regelmässig zu einem Erfahrungsaustausch. Dabei werden aktuelle Themen bei der Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr besprochen und koordiniert. Es ist ein Ziel der beteiligten Kantone, ein gemeinsames Vorgehen und eine gezielte Umsetzung der flankierenden Massnahmen anzustreben.
Die flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr sind am 1. Juni 2004 in Kraft getreten. Jeder Kanton hat eine tripartite Kommission eingesetzt, die beauftragt ist, den Arbeitsmarkt zu beobachten und die Anwendung der flankierenden Massnahmen umzusetzen und zu überwachen. Um diese Aufgaben wirkungsvoll zu vollziehen, treffen sich die Geschäftsstellenleiterinnen und -leiter der Tripartiten Kommissionen der Nordwestschweizer Kantone (Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern und Solothurn) regelmässig zum Erfahrungsaustausch.
Anlässlich der letzten Tagung konnte festgestellt werden, dass der freie Personenverkehr in der Regel reibungslos abläuft. Einzelne Problemfälle treten in Bereichen des Entsendewesens auf. Die Nordwestschweizer Kantone begrüssen es daher, dass der Bund mit den Kantonen eine Arbeitsgruppe geschaffen hat, die den Vollzug koordinieren und vereinheitlichen soll. In diesem Gremium wird die Nordwestschweiz durch Stefan Bloch (KIGA Baselland) vertreten. Als vordringliche Themen, die behandelt werden sollen, sehen die Geschäftsstellenleiterinnen und -leiter der Nordwestschweiz die Erarbeitung eines einheitlichen Sanktionsrasters sowie die Schaffung von klaren Weisungen bei Problemen mit Scheinselbständigen und im Personalverleih. Gerade in der Nordwestschweiz hat sich gezeigt, dass durch die konsequente Sanktionierung bei Vergehen Missbräuche wesentlich verhindert werden können. Deshalb erhoffen sich die Nordwestschweizer Kantone, dass mit der Einführung der Flankierenden Massnahmen II ein noch effizienteres Instrumentarium zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping zur Verfügung stehen wird.