Gemeindesteuerfüsse erneut tiefer, Gebühren stabilisieren sich
15.06.2005 - Solothurn – Der Steuerbezug der Einwohnergemeinden hat sich im laufenden Jahr im Durchschnitt um 2,5 Prozentpunkte verringert. 52 Gemeinden haben ihre Steuerfüsse gesenkt. Vier Jahre nach der Einführung der Spezialfinanzierung scheinen sich die Gebühren im Bereich Abwasser zu stabilisieren. Würden die Abwassergebühren gar entfallen, so müsste, um die Kosten der Abwasserbeseitigung zu decken, der Steuerbezug in den Solothurner Gemeinden durchschnittlich um 8,1 Prozentpunkte angehoben werden. Das geht aus der neusten Publikation "Steuerfüsse und Gebühren 2005 der Solothurner Gemeinden" der Abteilung Finanzausgleich und Statistik hervor. Die Publikation kann beim Amt für Finanzen bezogen oder aus dem Internet (http://www.statistik.so.ch) heruntergeladen werden.
Im Jahr 2005 beläuft sich der durchschnittliche Steuerfuss der Einwohnergemeinden für natürliche Personen auf 119,3% (Vorjahr 121,8%). Gegenüber dem Vorjahr haben 52 Gemeinden (47 Gemeinden) oder zwei Fünftel der Einwohnergemeinden den Steuerfuss für das laufende Jahr gesenkt. Eine Gemeinde (Rodersdorf) beschloss eine Erhöhung ihres Steuerbezugs von 110 auf 120%. In 73 Gemeinden wurde keine Änderung bei der Höhe des Steuerbezuges vorgenommen. Von den Steuerreduktionen im Jahre 2005 profitieren mehr als 100'000 Personen. Dies entspricht zwei Fünfteln der Bevölkerung im Kanton. Für drei Fünftel der Wohnbevölkerung ändert sich bezüglich der Steuerbezugshöhe nichts. Der häufigste Steuerbezug liegt bei 120% (18 Gemeinden). Der Unterschied zwischen dem tiefsten (Feldbrunnen und Kammersrohr, 60%) und dem höchsten Steuerfuss (Steinhof, 147%) hat sich um drei Prozentpunkte auf 87 Prozentpunkte verringert.
Bei den Steuerbezügen der Kirchgemeinden zeigt sich im Vergleich zum Vorjahr ein praktisch unverändertes Bild: Bei den römisch-katholischen Kirchgemeinden beträgt der durchschnittliche Steuerbezug 19,03% (Vorjahr: 19,19%), bei der evangelisch-refomierten Kirchgemeinden 15,88% (16,06%) und bei der christkatholischen Kirchgemeinden liegt er unverändert bei 19,89%.
Die Gebühren für den Bezug von Frischwasser bewegen sich wie im Vorjahr zwischen 0,50 Fr./m3 und 3,60 Fr./m3. Im Durchschnitt liegt der Frischwasserpreis bei 1,65 Fr./m3 (im Jahr 2003: 1,64 Fr./m3; im Jahr 2000: 1,38 Fr./m3). Dies entspricht einer Steigerung um 0,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, gegenüber dem Jahr 2000 ist dieser Mittelwert um 19,6 Prozent höher.
Die Abwassergebühren (nach Verbrauchsmenge) bewegen sich zwischen 0,70 Fr./m3 und 4,90 Fr./m3 (Jahr 2003: 0,30 Fr./m3 und 3,70 Fr./m3). Haben die Solothurner im Durchschnitt im Jahre 2000 1,43 Fr./m3 und im Jahre 2003 1,79 Fr./m3 bezahlt, so sind es heute 1,95 Fr./m3. Der Aufwärtstrend scheint zum Stillstand gekommen zu sein, denn im Jahresvergleich 2004/2005 konnte keine Zunahme mehr verzeichnet werden. Die Hälfte der Gemeinden verlangt eine Gebühr zwischen 1,60 Fr./m3 und 2,30 Fr./m3. Der häufigste Wert für die Abwassergebühr liegt bei 2 Fr./m3 (15 Gemeinden).
Die Abwasserbeseitigung im Kanton Solothurn verursachte im Jahr 2003 einen Bruttoaufwand von 48,3 Mio. Franken. Der Gebührenertrag stieg in den Jahren 2000-2003 um 11 Mio. Franken an. Im Jahre 2003 verrechneten die Gemeinden im Durchschnitt 80,1 m3 Abwasser pro Person. Ein Einwohner bezahlte dafür im Durchschnitt 193,80 Franken, wobei ein Teil die Grundgebühr beisteuerte. Würden die Abwassergebühren entfallen, so müsste, um die Kosten der Abwasserbeseitigung zu decken, der Steuerbezug in den Solothurner Gemeinden durchschnittlich um 8,1 Prozentpunkte angehoben werden. Wird die Aufwandsteigerung im Bereich Abwasser in den Jahren 2000 bis 2003 von 15,1 Mio. Franken betrachtet, so ist festzustellen, dass die Gebühren pirmär auf die gestiegenen Gesamtkosten nicht auf die Einführung der Spezialfinanzierung im Abwasserbereich zurückzuführen ist.
Die Publikation kann beim Amt für Finanzen, Abteilung Finanzausgleich und Statistik (Barfüssergasse 24, 4509 Solothurn) bezogen werden. Internet-Bezugsquelle: http://www.statistik.so.ch