Gewalt an Sportveranstaltungen - Ja mit Vorbehalt zum Gesetzesentwurf

08.06.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement dem Entwurf für ein Bundesgesetz über Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zu. Umstritten ist einzig die Frage, ob der Bund nach Verfassung für den Erlass einen solches Gesetzes zuständig ist.

Der Regierungsrat unterstützt den Entwurf für ein Bundesgesetz über Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass ein solches Gesetz nötig ist. Auch mit Blick auf die Fussballeuropameisterschaft 2008 sind griffige verwaltungsrechtliche Zwangsmassnahmen zu schaffen, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleisten zu können. Nach der Meinung des Regierungsrates sind die Massnahmen sachgerecht und geeignet, dem Phänomen der zunehmenden Gewalt, insbesondere bei Sportanlässen, entgegenzuwirken. Das Bundesgesetz sieht eine breite Palette von Massnahmen vor, die verhindern sollen, dass gewaltbereite Personen Sportanlässe stören.

Eingeführt werden sollen eine Meldepflicht, ein Rayonverbot, eine Ausreisebeschränkung und der Polizeigewahrsam. Die Massnahmen orientieren sich am "Störer-Prinzip", dh. richten sich jeweils gegen Einzelpersonen, die sich im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen gewalttätig verhalten.

Umstritten ist einzig die Frage, ob der Bund nach Verfassung zum Erlass dieses Gesetzes zuständig ist. Der Regierungsrat bemängelt, dass der Bund ohne ausreichende Verfassungsgrundlage zunehmend über polizeiliche Aufgaben Gesetzte erlässt, die klar die innere Sicherheit des Landes betreffen und damit in die primäre Kompetenz der Kantone fallen.