Ja zum Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme

08.06.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Polizei den Vorentwurf zum Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes weitgehend. Insbesondere begrüsst er die Schaffung eines neuen Nationalen Polizeiindexes.

Der Vorentwurf bezweckt die Vereinheitlichung der rechtlichen Grundlagen verschiedener polizeilicher Informationssysteme in einem Gesetzestext, um dadurch u. a. die Transparenz zu erhöhen. Wegen des engen sachlichen Zusammenhangs soll dasselbe Gesetz auch als formell-gesetzliche Grundlage für den Nationalen Polizeiindex dienen. Dieser wurde auf Vorschlag der Konferenz der Kantonalen Polizei- und Justizdirektoren (KKJPD) initiiert. Er soll den Schweizer Polizeibehörden die schnelle Abfrage ermöglichen, ob eine andere schweizerische Polizeibehörde bereits Informationen über eine bestimmte Person bearbeitet hat. Dadurch kann die Rechts- und Amtshilfe erheblich beschleunigt werden, denn bisher mussten alle 26 kantonalen Polizeibehörden einzeln angefragt werden. Ein gemeinsamer Index dürfte zur Steigerung der Effizienz der Strafverfolgung beitragen.

Aus Gründen der Verhältnismässigkeit schlägt der Regierungsrat kleinere Aenderungen insbesondere bezüglich der Zugriffsberechtigung verschiedener Behörden auf diese Systeme vor. Abgesehen davon begrüsst der Regierungsrat die vorgeschlagenen Bestimmungen grossmehrheitlich.