Ja zur 11. AHV Revision - aber nur mit Flexibilisierung des Rentenalters und ohne Mehrbelastung der Kantone

29.06.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Departement des Innern die Teilrevision der AHV in den wesentlichen Punkten. Er verlangt jedoch, dass nach dieser Revision eine echte Flexibilisierung des Rentenalters an die Hand genommen wird. Eine finanzielle Mehrbelastung der Kantone lehnt er jedoch entschieden ab.

Der Regierungsrat begrüsst ein einheitliches Rentenalter für Mann und Frau. Mit der Erhöhung des Rentenalters der Frauen wird der demografischen Entwicklung Rechnung getragen. Hingegen erwartet er, dass nach dieser Teilrevision eine Lösung mit einer echten Flexibilisierung des Rentenalters ab 62 Jahren an die Hand genommen wird, umso mehr die Überbrückungsrente nur auf vier Jahre befristet ist.

Im Weiteren unterstützt er die vorgeschlagene Überbrückungsrente unter der Voraussetzung, dass diese nicht ins EU-Ausland ausbezahlt werden muss. Zudem findet er die Aufhebung der Witwenrente für kinderlose Witwen im Zuge der Harmonisierung von Witwen- und Witwerrenten sinnvoll.

Einverstanden ist er auch mit Verlangsamung des Rentenanpassungsrhythmus, dies nachdem Härtefälle über die Ergänzungsleistungen aufgefangen werden können. Die Abschaffung des Freibetrages für Rentner unterstützt er. Der vorgeschlagene Schritt in Richtung einer Flexibilisierung des Rentenvorbezugs und des Rentenaufschubs entspreche einem Bedürfnis der Bevölkerung, weshalb er diesem Revisionspunkt zustimmt.

Als positiv wertet der Regierungsrat, dass die 11. AHV-Revision dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung trägt. Er hält aber auch fest, dass mit der Teilrevision die Durchführung immer komplexer und für die Bevölkerung intransparenter werde.