Ja zur Änderung der Verordnung zum Konsumkreditgesetz
29.06.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement der Änderung der Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG) zu. Er regt an, dass diese möglichst rasch in Kraft gesetzt wird. Die Verordnung regelt die Bewilligungsvoraussetzungen für das gewerbsmässige Gewähren und Vermitteln von Konsumkrediten.
In der aktuellen Fassung ist als zwingende Voraussetzung zur Erteilung der Bewilligung der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vorgesehen, welche jedoch von keiner Versicherungsgesellschaft angeboten wird. Bei der vorgeschlagenen Änderung werden nun auch andere Sicherheiten der Berufshaftpflichtversicherung gleich gestellt und so eine Erteilung der Bewilligung erst möglich gemacht.
Weiter ist vorgesehen, einschlägige Berufserfahrung als Nachweis der fachlichen Voraussetzung gelten zu lassen und generell auf die schriftlichen Prüfungen der Gesuchsteller zu verzichten.