Ja zur Änderung des Anwaltsgesetzes
01.06.2005 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement der Änderung des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz) zu.
Die Änderung bezweckt in erster Linie eine Anpassung des Anwaltsgesetzes an das "Bologna-Modell", welches die Schweizer Universitäten zur Zeit für ihre Studiengänge einführen. Danach werden den Studienabsolventen inskünftig keine "Lizentiate" mehr verliehen, sondern nach einer mindestens dreijährigen Studiendauer das "Bachelor"-Diplom, nach weiteren ein bis zwei Jahren Studium das "Master"-Diplom. Für den Eintrag in ein kantonales Anwaltsregister wurde bis anhin unter anderem ein mit dem "Lizentiat" abgeschlossenes juristisches Studium verlangt. Der Regierungsrat begrüsst, dass dafür neu das "Master"-Diplom eine fachliche Voraussetzung bildet, welches dem bisherigen "Lizentiat" entspricht.
Hingegen ist er der Ansicht, dass die Anwaltsausbildung wie bis anhin Sache der Kantone sein soll. Namentlich ist er dagegen, dass der Bund den Kantonen die Zulassung von "Bachelor"-Absolventen zum Anwaltspraktikum vorschreibt.
Weiter begrüsst es der Regierungsrat, dass der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung neu eine Voraussetzung für den Eintrag ins Anwaltsregister darstellen soll.
Schliesslich stimmt er auch der vorgesehenen Meldepflicht für Gerichte und Verwaltungsbehörden zu, wonach diese das Fehlen einer persönlichen Voraussetzung für den Eintrag im Anwaltsregister der jeweiligen Aufsichtsbehörde über die Anwaltschaft unverzüglich zu melden haben.