KANTONSRAT: Heilpädagogische Konzept – BiKuKo liess sich informieren
30.06.2005 - Solothurn – Die kantonsrätliche Bildungs- und Kulturkommission (BiKuKo) hat sich von Bildungsdirektorin Ruth Gisi und ihren Fachleuten über das vom Regierungsrat in die Vernehmlassung geschickte Heilpädagogische Konzept informieren lassen. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Oktober 2005.
Der Regierungsrat legt erstmals ein umfassendes heilpädagogisches Konzept vor, das nicht mehr vom Bereich der Sonderschulung losgelöst und isoliert ist. Damit wird ein wichtiger Schritt Richtung Integration aller heil- und sonderpädagogischen Angebote und Massnahmen vollzogen. Die kantonsrätliche Bildungs- und Kulturkommission informierte sich unter der Leitung ihrer Vizepräsidentin, Chantal Stucki ( CVP, Olten) über das Konzept.
Die Invalidenversicherung zieht sich ab 2008 aus dem Sonderschulbereich zurück, deshalb will der Regierungsrat mit einem neuen heilpädagogischen Konzept den heil- und sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf für Kinder sichern. Ziel des Konzeptes ist es, integrative Schulung von behinderten Kindern zu fördern und neue Steuermechanismen für die verschiedensten Bereiche der Sonderpädagogik einzuführen.
Als Folge der neuen Finanzausgleichsordnung des Bundes (NFA) zieht sich die Invalidenversicherung (IV) aus dem Sonderschulungsbereich zurück und den Kantonen wird die Organisation und die Finanzierung übertragen. Die Kantone haben deshalb ab 2008 grundlegende neue Aufgaben zu übernehmen. Die IV hat sich bis anhin mit rund 40 Mio. Franken an den Kosten der Sonderschulung beteiligt.
Das heilpädagogische Konzept trägt der Tatsache Rechnung, dass neu der Kanton die entsprechenden Leistungen zu übernehmen hat. Es legt die Entwicklungslinien und den Zeitplan für notwendige Veränderungen im Sonderschulungsbereich fest. Alle Beteiligten wie öffentliche Schulen, private Schulheime und Institutionen, Fachleute und Gemeinden erhalten so einen Orientierungsrahmen für anstehende Entscheidungen. Im Bereich der privaten Sonderschulheime wird analysiert, welche Angebote konzentriert werden können und ob deren heutige geografische Verteilung auch zukünftig sinnvoll ist.
Für die Massnahmen der Sonderschulung werden im solothurnischen von Bund, Kanton und Gemeinden heute jährlich rund 85 Mio. Franken aufgewendet. Der wegfallende Anteil der IV von rund 40 Mio. Franken wird voll und ganz vom Kanton übernommen. Die Beiträge der Gemeinden und der Eltern bleiben unverändert. Das heilpädagogische Konzept zeigt auch auf, welche Steuerungs- und Finanzierungsinstrumente zu erarbeiten sind und wie das Wachstum im Bereich der Sonderschulung begrenzt werden kann. Das Konzept befindet sich momentan bis Ende Oktober 2005 in der Vernehmlassung.